Baden-Württemberg: Kommunen erhalten freie Hand bei Verpackungssteuern!

Baden-Württemberg: Kommunen erhalten freie Hand bei Verpackungssteuern!

Tübingen, Deutschland - Das Land Baden-Württemberg gibt den Kommunen die Freiheit, eigene Entscheidungen über die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen zu treffen. Umweltministerin Thekla Walker hebt hervor, dass die Städte und Gemeinden am besten wissen, wie sie mit den ansteigenden Müllmengen umgehen können. Im Gegensatz dazu ist die Lage in Bayern eine andere, da dort keine Genehmigungen für kommunale Verpackungssteuern erteilt werden. Die bayerische Regierung betrachtet diese Regelung als zu kompliziert und belastend für die Betriebe.

Wie die Stuttgarter Nachrichten berichtet, ist es den Kommunen in Baden-Württemberg gestattet, ohne Erlaubnis der Landesregierung Steuern einzuführen. Dies wurde zuletzt durch das Bundesverfassungsgericht, das die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen im November 2024 für zulässig erklärte, gestärkt. Auch wenn die Mehrheit der Städte in Baden-Württemberg bislang keine Verpackungssteuer eingeführt hat, gibt es bereits erste Ansätze: In Konstanz wird eine Gebühr von 50 Cent pro Einwegbehälter erhoben, und Freiburg plant die Einführung einer solchen Steuer ab dem 1. Januar 2026.

Steigende Müllmengen und kommunale Herausforderungen

Die Kommunen in Baden-Württemberg stehen vor der Herausforderung, steigende Entsorgungskosten zu bewältigen und fordern, dass die Müllverursacher stärker zur Kasse gebeten werden. Professor Henning Wilts vom Wuppertal Institut weist darauf hin, dass sich die Menge der Kunststoffverpackungsabfälle pro Kopf in den letzten 30 Jahren verdoppelt hat. Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 320.000 Einwegbecher pro Stunde weggeworfen.

Die Mehrwegquote bei Getränken hat sich zwar von 4% auf 7% erhöht, doch derzeit müssen Schnellrestaurants seit 2023 bereits Mehrwegalternativen anbieten. Allerdings ist die Bekanntheit dieser Mehrwegangebote bei den Kunden noch gering. Wilts betont, dass Mehrweglösungen nur dann wirklich sinnvoll seien, wenn beim Transport und der Reinigung auf erneuerbare Energien gesetzt wird. Bis 2045 sollten flächendeckend Mehrwegsysteme deutschlandweit etabliert sein.

EU-Vorgaben und zukünftige Entwicklungen

Ab 2025 treten zwei wesentliche Neuerungen bezüglich Plastikverpackungen in Kraft. Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird einen Mindestanteil an Recyclingmaterial vorschreiben, mit dem Ziel, Abfallmengen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Ab 2030 müssen bestimmte Kunststoffverpackungen einen Rezyklatanteil von 35% aufweisen, bis 2040 steigt dieser sogar auf 65%. Es werden zudem sechs Verpackungsformate verboten, darunter sehr leichte Kunststofftragetaschen und Einwegverpackungen für frisches Obst und Gemüse.

Das Bundesverfassungsgericht hat zudem entschieden, dass Kommunen lokale Verpackungssteuern erheben dürfen. Dies entspricht dem Beschluss vom 27. November 2024. Beispielsweise erhebt die Stadt Tübingen seit 2022 für Einwegverpackungen einen Preis von 50 Cent, trotz der Klage einer Fast-Food-Kette, die argumentierte, die Steuer stelle ein faktisches Verbot von Einwegverpackungen dar. Das Gericht wies diese Klage jedoch zurück, da die Steuer im Einklang mit bestehenden Regelungen steht und Alternativen wie Mehrwegsysteme anbietet.

Die Entwicklungen in Baden-Württemberg spiegeln einen größeren Trend wider, der von der EU und den Kommunen hin zu nachhaltigen Verpackungslösungen und weniger Abfall geht. Mit den neuen Regelungen und Steuern wird der Druck auf die Unternehmen steigen, umweltfreundlichere Verpackungen zu nutzen und der Herausforderung der Plastikverschmutzung entgegenzuwirken.

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OrtTübingen, Deutschland
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