Allgemein

OVG kippt Corona-Ausgangsbeschränkungen in Sachsen – Hat aber kaum noch Relevanz (Bautzen)

Bautzen

OVG kippt Corona-Ausgangsbeschränkungen in Sachsen – Hat aber kaum noch Relevanz

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen hat vorläufig die nächtliche Ausgangssperre und die Begrenzung auf einen 15-Kilometer-Radius für Sport und Bewegung im Freien in der aktuellen Corona-Schutzverordnung Sachsens außer Vollzug gesetzt. Die Entscheidung des OVG Bautzen wurde am Donnerstag veröffentlicht und liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Allerdings haben die aufgehobenen Beschränkungen ihre Relevanz verloren, da sie in der neuen Corona-Schutzverordnung, die ab Montag für Sachsen gilt, nicht mehr enthalten sein sollen.

Lange Radtouren und nächtliches Spazieren

Der Antrag einer Klägerin aus Dresden, die gegen diese beiden Regelungen in der Verordnung vom 12. Februar vorgegangen ist, wurde vom Gericht bewilligt. Die Klägerin argumentierte, dass sie aufgrund der Beschränkungen ihre regelmäßigen längeren Fahrradtouren und nächtlichen Spaziergänge nicht mehr ausführen kann. Das Sächsische Sozialministerium hatte den Antrag abgelehnt. Das Gericht gab jedoch der Klägerin recht.

Das Ministerium teilte mit, dass ab sofort von 22 Uhr bis 6 Uhr keine erweiterte Ausgangsbeschränkung mehr gilt und dass die Sport- und Bewegungsfreiheit im Freien nicht mehr auf einen Radius von 15 Kilometern um die eigene Unterkunft begrenzt wird. Es ist jedoch zu beachten, dass andere Regelungen zur Ausgangsbeschränkung weiterhin in Kraft bleiben.

Die Relevanz dieser Entscheidung ist jedoch gering, da die aufgehobenen Beschränkungen in der ab kommenden Montag geltenden neuen Corona-Schutzverordnung nicht mehr enthalten sein sollen.

Von dpa

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"