Verkehr

Ordnungsamt erteilt Sondergenehmigungen und Anwohnerparkausweise – Stadt Leipzig

Diese treten erst mit Inkrafttreten der Straßenverkehrsordnung in Kraft – also wenn die Anwohnerparkplätze entsprechend neu ausgeschildert werden. Dies ist für Herbst 2021 geplant. Um den Aufwand für die Betroffenen so gering wie möglich zu halten, verschickt die Zulassungsabteilung diese Unterlagen unaufgefordert an die bisherigen Inhaber solcher Ausweise oder Bewilligungen. Dies geschieht zeitnah und rechtzeitig vor Inkrafttreten der Anwohnerparkplätze.

Mit Inkrafttreten der neuen Straßenverkehrsordnung ist es für Betroffene wieder möglich gebührenfrei zu parken, wenn auf einem zusätzlichen Schild zum Verkehrsschild die Aufschrift „Anwohner mit Parkausweis Nr. E oder G frei“ zu sehen ist . Mit der Gültigkeit des neuen Anwohnerparkausweises wird die zeitliche Abstufung der bei der erstmaligen Erteilung geltenden Gültigkeitsdauer übernommen und die neuen Freistellungsausweise für Gewerbetreibende als Jahresausweis erneut ausgestellt.

Im Falle der Umstellung werden die bei der erstmaligen Ausstellung der neuen Ausweise und Bewilligungen erhobenen Gebühren vollständig angerechnet. Dies bedeutet, dass für den Einzelnen keine finanziellen Verluste entstehen.

Neues Fahrzeug oder neues Nummernschild?

Wer zwischenzeitlich ein neues Fahrzeug mit neuem Kennzeichen gekauft oder umgezogen hat, sollte sich an die Genehmigungsabteilung wenden.

Weitere Fragen?

Die Mitarbeiter sind unter den Telefonnummern erreichbar

  • 0341 123-8531,
  • 0341 123-3434 und
  • 0341 123-8797

für Fragen zur Verfügung. Auch eine E-Mail an Approval@leipzig.de ist möglich.

zusätzliche Information

Die für die Beantragung eines Anwohnerparkausweises erforderlichen Unterlagen sind auf der Website www.leipzig.de/bewohnerparken zusammengestellt.

.

Ähnliche Artikel

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"