Leipzig – Adressen von geöffneten Arztpraxen und Apotheken am Tag der Deutschen Einheit
Auch am Tag der Deutschen Einheit kann ein medizinischer Notfall auftreten. Deshalb hat TAG24 für euch die Adressen von Arztpraxen und Apotheken in Leipzig zusammengestellt, die an diesem Feiertag geöffnet haben.
Laut der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) sind folgende Praxen in Bereitschaft:
Bereitschaftspraxis am Universitätsklinikum Leipzig
- Allgemeinmedizinischer Behandlungsbereich in der Liebigstraße 22, Haus 7.1, geöffnet von 9 bis 22 Uhr
- Augenärztlicher Behandlungsbereich in der Liebigstraße 12, Haus 1, geöffnet von 9 bis 22 Uhr
- HNO-ärztlicher Behandlungsbereich in der Liebigstraße 12, Haus 1, geöffnet von 9 bis 22 Uhr
Bereitschaftspraxis am Kindernotfallzentrum Dr. Claudia Fiegert
- Riebeckstraße 65, geöffnet von 8 bis 13 Uhr
Bereitschaftspraxis am Klinikum St. Georg
- Allgemeinmedizinischer und kinderärztlicher Behandlungsbereich in der Delitzscher Straße 141, Haus 12, geöffnet von 9 bis 19 Uhr
Bereitschaftspraxis am Diakonissenkrankenhaus
- Georg-Schwarz-Straße 49, geöffnet von 9 bis 19 Uhr
Allgemeinchirurgische Bereitschaftspraxis im Thonbergklinik-Notfallzentrum
- Riebeckstraße 65, geöffnet von 8 bis 22 Uhr, Tel. 0341963670
Auch über die ganze Stadt verteilt gibt es Apotheken, die an den Feiertagen Notdienste übernehmen. Laut Apothekennotdienst Leipzig sind folgende Apotheken geöffnet:
- Fontane-Apotheke in Möckern, Yorckstraße 56, Tel. 0341/9010991
- Neue Apotheke Schönefeld in Schönefeld, Gorkistraße 119, Tel. 0341/2311320
- Apotheke im HIT Alte Messe im Zentrum, Straße des 18. Oktober 44, Tel. 0341/2255300
- Medici-Apotheke in Lindenau, Lützner Straße 164, Tel. 0341/490940
Weitere Informationen findet ihr auch auf aponet.de, dem offiziellen Gesundheitsportal der deutschen Apothekerinnen und Apotheker.
Die Leipziger Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Notdienstzeit der Apotheken jeweils um 8 Uhr beginnt und um 7.59 Uhr am Folgetag endet. Ab 8 Uhr des Folgetages wechselt die Zuständigkeit für den Notdienst. Bei Inanspruchnahme von Leistungen einer Apotheke zu Notdienstzeiten fällt eine gesetzlich festgelegte Notdienstgebühr von einmalig 2,50 Euro an.