
Ab dem 1. Mai 2025 gilt in Halle (Saale) eine neue Messer- und Waffenverbotszone, die den Bereich rund um den Hauptbahnhof umfasst. Diese neue Verordnung erstreckt sich auch über Teile des Riebeckplatzes, des Hans-Dietrich-Genscher-Platzes und der Ernst-Kamieth-Straße. In dieser Zone ist das Mitführen von Waffen und Messern untersagt, wobei Verstöße gegen das Verbot mit Bußgeldern geahndet werden können, wie MDR berichtete.
Der rechtliche Streit über die Rechtmäßigkeit solcher Verbotszonen ist jedoch nicht neu. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatte im September 2023 die in 2022 eingerichtete Waffenverbotszone in Halle als unrechtmäßig eingestuft. Die Polizeiinspektion hatte daraufhin das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, zog jedoch ihre Revision zurück, nachdem die Bundesgesetzgebung geändert wurde. Jüngste bundesweite Regelungen verbieten nun das Mitführen von Waffen in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personen-Fernverkehrs und an Bahnhöfen. Zudem kann die Landespolizei in Sachsen-Anhalt an weiteren Orten Waffenverbotszonen errichten.
Rechtswidrigkeit der bisherigen Regelung
Das Oberverwaltungsgericht hatte die bestehende Waffenverbotszone als unwirksam erklärt, da eine erforderliche Rechtsgrundlage für ihre Einrichtung fehlte. In einem Urteil vom 28. September 2023 (Az. 3 K 208/21) wurde festgestellt, dass die Maßnahmen in ihrer bisherigen Form rechtswidrig waren. Diese Entscheidung führte dazu, dass die Polizeiinspektion Halle die Revision gegen diese Entscheidung zurücknahm, wie Hallespektrum berichtete.
Obwohl das Gericht keine inhaltlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit äußerte, plant das Innenministerium trotz dieser Rückschläge eine neue Waffenverbotszone. Kritiker warnen vor den negativen Auswirkungen solcher Maßnahmen und argumentieren, dass sie verfehlte Kriminalpolitik darstellen. Experten befürchten, dass solche Zonen nicht zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit beitragen und es keine Beweise gibt, die ihre Wirksamkeit im Kampf gegen die Kriminalität untermauern.
Zusätzlich wird auf mögliche unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte durch verdachtsunabhängige Kontrollen hingewiesen. Kritiker äußern, dass diese Maßnahmen rassistisches Profiling fördern und marginalisierte Gruppen stigmatisieren könnten. Es wird eine evidenzbasierte Kriminalpolitik gefordert, die auch den Dialog zur Stärkung der Sicherheit an öffentlichen Orten einbezieht. Politische Scheinlösungen wie Waffenverbotszonen sollten vermieden werden, um nachhaltige und sozialverträgliche Ansätze zu fördern.