Bundesverwaltungsgericht: Streit um Verbot des rechtsextremen Magazins Compact

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über das Verbot des rechtsextremen Magazins "Compact" und dessen verfassungsmäßige Herausforderungen.
Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über das Verbot des rechtsextremen Magazins "Compact" und dessen verfassungsmäßige Herausforderungen. (Symbolbild/ML)

Bundesverwaltungsgericht: Streit um Verbot des rechtsextremen Magazins Compact

Leipzig, Deutschland - Das Bundesverwaltungsgericht hat heute mit den Verhandlungen über das Verbot des rechtsextremen Magazins „Compact“ begonnen. Die Entscheidung wird erwartet, nachdem das Verbot im vergangenen Jahr in einem Eilverfahren teilweise ausgesetzt wurde. Diese Aussetzung beruhte auf Zweifeln an der Verhältnismäßigkeit des Verbots, was dazu führte, dass das Magazin unter strengen Auflagen weiterhin erscheinen konnte. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) leitete das Verbot im Juli 2024 ein, da das Magazin ihrer Auffassung nach gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt. In diesem Kontext stellte das Bundesministerium fest, dass „Compact“ antisemitische, rassistische und geschichtsrevisionistische Inhalte verbreitet, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

Die ersten Verhandlungstage sind für Dienstag, Mittwoch und Donnerstag dieser Woche angesetzt. Ein Zeitpunkt für das Urteil steht jedoch noch nicht fest. Während der Verhandlungen werden Fragen zur Verhältnismäßigkeit des Verbots im Mittelpunkt stehen. Das Magazin argumentiert, dass ein Verbot nur dann gerechtfertigt werden kann, wenn die Voraussetzungen dafür klar erfüllt sind. Darüber hinaus betont „Compact“, dass ein Presse- und Medienunternehmen nicht allein auf Basis des Vereinsgesetzes verboten werden dürfe.

Wer ist betroffen?

Als Teil der rechtsextremistischen Strukturen sind die Compact-Magazin GmbH sowie die Conspect Film GmbH ins Visier des Bundesamts für Verfassungsschutz geraten. Seit Ende 2021 werden sie als gesichert rechtsextremistische Vereinigungen eingestuft. Diese Einstufung hat zur Beschlagnahmung und Einziehung des Vereinsvermögens von „Compact“ geführt. Trotz dieser gravierenden Vorwürfe konnte das Magazin jedoch weiterhin erscheinen, während die Klage gegen das Verbot verhandelt wurde.

Das Bundesverwaltungsgericht stellt zudem fest, dass es in einigen der Texte von „Compact“ Anhaltspunkte für Verletzungen der Menschenwürde gibt. Diese Zweifel an der Relevanz einzelner Textabschnitte für das Verbot werden jedoch ebenfalls ins Kalkül gezogen. In diesem Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz der Meinungsfreiheit und dem Verbot von verfassungsfeindlichen Inhalten wird das Gericht nun eine Weichenstellung vornehmen müssen.

Die Entwicklungen rund um das Verbot von „Compact“ sind nicht nur von rechtlicher, sondern auch von gesellschaftlicher Bedeutung. Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen für die Regulierung von Medien im Kontext des Extremismus in Deutschland haben. Beobachter sind gespannt, wie das Gericht in dieser komplexen Angelegenheit entscheiden wird.

Weitere Informationen über die aktuelle Situation rund um das Verbot des Magazins können auf den Seiten von Deutschlandfunk und BR24 nachgelesen werden.

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OrtLeipzig, Deutschland
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