Leistungen zur Grundsicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und Hilfen zur Existenzsicherung

So erhalten Alleinstehende oder Alleinerziehende 449 Euro im Monat, Jugendliche 376 Euro und Kinder ab sieben Jahren 311 Euro. Dadurch erhöhen sich auch die Beträge für Zusatz- und Sonderbedarfe.

Die Änderungen werden automatisch wirksam. Ein neues braucht es nicht…

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