Der Wolf auf der Hornisgrinde im Nordschwarzwald darf gemäß einem Gerichtsurteil erlegt werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat die Klage von Umweltschützern gegen eine Abschussgenehmigung des Umweltministeriums abgewiesen und festgestellt, dass die Tötung des Wolfs aufgrund seines verhaltensauffälligen Verhaltens rechtmäßig angeordnet wurde. Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) unterstützt die Entscheidung, da der Wolf sich in letzter Zeit vermehrt Menschen angenähert hat, mit Sichtungen bis auf unter zehn Meter. Experten vermuten, dass der Wolf an Hündinnen interessiert ist, und infolgedessen seit Beginn der Ranzzeit im November bereits 39 Sichtungen registriert wurden, wobei der Wolf sich sogar bis auf fünf Meter genähert hat. Bisher gab es zwar keine Angriffe auf Menschen, allerdings besteht die Möglichkeit, dass sich das Verhalten des Tieres ändern könnte.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das öffentliche Interesse am Schutz der Bevölkerung über dem Interesse der Naturschützer an einem Aufschub des Abschusses steht. Die Klage wurde abgewiesen, obwohl die Naturschutzinitiative e.V. angekündigt hat, Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einzureichen. Sollte die Initiative im Eilverfahren unterliegen, werden die weiteren rechtlichen Schritte eingeschränkt. Das Gericht wies darauf hin, dass die Tötung eines einzelnen Wölfe den Erhaltungszustand der Wolfspopulation nicht gefährde, da derzeit nur vier männliche Wölfe als sesshaft in der Region gelten und Anzeichen für eine mögliche Rudelbildung vorliegen.

Begründung des Gerichts

Die Richter argumentierten, dass die Abschussgenehmigung aufgrund der vermehrten Nähe des Wolfs zu Menschen und der damit verbundenen Gefahren gerechtfertigt sei. Alle Versuche, den Wolf einzufangen oder ihn zu vergrämen, scheiterten, und das Landesumweltministerium erteilte eine Sondergenehmigung. Die Paarungszeit dauert bis Ende März, was das Risiko „problematischer Begegnungen“ erhöht. Das Gericht erkannte ein gewisses Gefahrenpotential, auch wenn bis dato keine Menschen in Gefahr waren.

Zusätzlich äußern Experten, dass das Verhalten des Wolfs für ein junges männliches Tier als normal angesehen werden kann. Dennoch muss berücksichtigt werden, dass die Scheu vor Menschen in diesem Fall nicht arttypisch sei, was eine „Entnahme“ notwendig erscheinen lässt. In den zurückliegenden Jahren gab es mindestens 180 Begegnungen des Wolfs mit Spaziergängern, oft in Begleitung von Hunden, ohne dass es zu Übergriffen kam.

Wölfe in Deutschland

Wölfe leben seit etwa zehn Jahren wieder in Deutschland, insbesondere in Baden-Württemberg. Das Bild vom Wolf, der unberührte Wildnis benötigt, entspricht laut dem Bundesumweltministerium nicht der Realität, denn Wölfe in Kulturlandschaften sind nicht gefährlicher als in weniger bewohnten Gebieten. Vergleichbare Wolfsgebiete in Ländern wie Italien und Polen zeigen keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko in der Nähe von Menschen. Es gibt zwar Schäden, die durch Wölfe verursacht werden können, diese lassen sich jedoch durch Vorsorgemaßnahmen minimieren.

Schließlich besteht über den Wolf als Fotomotiv ein gewisses Interesse, auch ein „Wolfstourismus“ im Nordschwarzwald hat sich entwickelt. Dennoch bleibt die Frage des gezielten Umgangs mit Wölfen in menschlich geprägten Lebensräumen ein viel diskutiertes Thema. Das Ministerium hebt hervor, dass Wölfe geschützte Tiere sind, deren Abschuss nur in Ausnahmefällen erlaubt wird. In diesem Fall war jedoch die öffentliche Sicherheit der ausschlaggebende Punkt für die richterliche Entscheidung.

Mehr Informationen zu den Hintergründen finden Sie bei meinka.de, swr.de und bundesumweltministerium.de.