Der Wolf mit der Kennung «GW2672m» auf der Hornisgrinde hat in der Region für Aufregung gesorgt. Die Jäger haben nun genau drei Wochen Zeit, um das Tier zu erlegen, nachdem das Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg die Genehmigung dazu erteilt hat. Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) bestätigte, dass das dafür nötige Entnahmeteam sofort in Aktion tritt. In dieser emotionalen Diskussion, die von Petitionen für den Schutz und gegen den Abschuss geprägt ist, äußert Nabu-Artenschutz-Referentin Alexandra Ickes, dass der Erfolg der Jäger beim Fang des Tieres ungewiss ist und viel Glück erfordert.

Bereits seit 2024 hatten die zuständigen Behörden erfolglose Versuche unternommen, den Wolf zu betäuben oder zu vergrämen. Diese Misserfolge trugen zur Entscheidung bei, den Abschuss zu genehmigen. Raoul Schwarze, Projektleiter des Alternativen Wolf- und Bärenparks, glaubt jedoch, dass die Jäger auf Grund ihrer bereits gesammelten Informationen über das Gebiet und das Verhalten des Wolfs zügig handeln könnten. Dennoch führt die Genehmigung nicht automatisch zu einem Abschuss – ein Beispiel aus Niedersachsen belegt, dass ein Problemwolf dort trotz Genehmigung nicht gefangen werden konnte. Der Kadaver des erlegten Wolfs muss laut Vorgaben der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt BW zur Überprüfung übergeben werden.

Hintergrund der Genehmigung

Die jüngsten und bereits erfolgten Klagen von Umweltschützern gegen den Abschuss des Wolfs, der sich häufig Menschen genähert haben soll, spiegeln die besorgten Stimmen in der Bevölkerung wider. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Abschuss genehmigt, um die Sicherheit der Anwohner zu wahren. Umweltministerin Walker untermauerte diese Entscheidung mit den gescheiterten Versuchen zur Vergrämung des Wolfs, die normalerweise dazu dienen, ihm beizubringen, sich von Menschen fernzuhalten. Zu den Methoden zählen unter anderem der Beschuss mit Gummikugeln und der Einsatz von Knallkörpern.

Die offizielle Abschussgenehmigung gilt bis zum 10. März 2026, mit der Möglichkeit einer Verlängerung. Um die Vorkommen des Wolfs in der Region zu regulieren, wechselt die Verantwortung für das Wolfsmanagement demnächst zum Landwirtschaftsressort von Peter Hauk (CDU). Aktuell gelten im Südwesten vier Wölfe als sesshaft, was bei Weidetierhaltern und Teilen der Bevölkerung für zunehmende Spannungen sorgt.

Bundesweite Wolfspolitik

Wölfe leben inzwischen wieder in ganz Deutschland, seit die erste wildlebende Population im Jahr 2000 in der Muskauer Heide in Sachsen registriert wurde. Der aktuelle Bestand umfasst laut Monitoringdaten für 2024/2025 etwa 219 Rudel, 43 Wolfspaare und 14 Einzeltiere. Die Bundesregierung plant unterdessen, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen, um der wachsenden Anzahl von Konflikten zwischen Menschen und Wölfen besser begegnen zu können. Ziel ist eine Balance zwischen dem Rückkehr des Wolfs in Deutschland, dem Schutz von Herden und der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit.

Die bevorstehenden Maßnahmen und der Wechsel der Verantwortlichkeiten werfen bereits Fragen auf. Es bleibt abzuwarten, wie die Jäger und Tierschützer auf die neue Gesetzgebung und deren praktische Umsetzung reagieren werden, während die Diskussion über den Wolf im Südwesten weiter lebhaft bleibt. Es ist klar, dass der Wolf als Teil unseres Ökosystems nicht nur für heimische Naturschutzer, sondern auch für Weidetierhalter eine große Herausforderung darstellt.

Für weitergehende Informationen und Ausblicke auf die zukünftige Wolfspolitik in Deutschland können Interessierte hier den umfassenden Bericht auf Tagesschau und Bundesregierung nachlesen.