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Die Erweiterung des Nationalparks Schwarzwald nimmt Formen an, wie Umweltministerin Thekla Walker heute bekanntgab. Ein zentraler Punkt für das Vorhaben ist der geplante Waldtausch zwischen dem Land und der Murgschifferschaft, um die Fläche des Nationalparks erheblich zu vergrößern. Walker kündigte die erste Lesung des entsprechenden Gesetzes für den 8. Oktober an, die zweite Lesung erfolgt voraussichtlich am 15. oder 16. Oktober oder am 5. November. Bis Ende des Jahres sollen alle Details rechtssicher ausgearbeitet und vom Landtag genehmigt sein, damit die Erweiterung zum 1. Januar 2026 in Kraft treten kann.

Der Verkauf der Landesanteile an der Murgschifferschaft steht im Mittelpunkt der Verhandlungen. Hierbei wurde ein Preis von rund 40 Millionen Euro vereinbart. Der Rechnungshof hat allerdings bereits Kritik geäußert und fordert klarere Angaben zum tatsächlichen Marktwert dieser Transaktion. Walker versicherte, dass das Verfahren sorgfältig geprüft worden sei und sie bereit sei, die Fragen des Rechnungshofs zu beantworten. Ein weiterer Aspekt ist der Bannwald bei Enzklösterle, der ebenfalls in die Verhandlungen einbezogen wurde. Walker bekräftigte den Wunsch, diesen Wald zu erhalten und der Murgschifferschaft ein besseres Angebot zu unterbreiten.

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Fortschritte der letzten Jahre

Die Einigung zur Nationalparkerweiterung wurde bereits Ende Oktober 2024 erzielt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann äußerte sich positiv über den Durchbruch in den Verhandlungen. Die Chancen für Natur, Tourismus und die gesamte Region seien durch diesen Lückenschluss erheblich gestiegen. Der Nationalparkrat hat am 4. November der Vereinbarung einstimmig zugestimmt. Danach wird die Fläche des Nationalparks von 10.062 Hektar auf etwa 11.500 Hektar anwachsen.

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Die Inhalte der Vereinbarung umfassen den Verkauf der Anteile an der Murgschifferschaft sowie den Flächentausch zwischen der Waldgenossenschaft und dem Staatsforst. Bestimmte Randflächen werden zudem unter die Zuständigkeit des Landesbetriebs ForstBW fallen. Besonders wichtig ist, dass Pufferflächen zum Schutz vor Borkenkäfern weiterhin bewirtschaftet werden. Die Kernzonen des Nationalparks können bis an die Außengrenze ausgeweitet werden.

Nächste Schritte

Die nächsten Schritte sehen die konkrete Ausgestaltung der Vereinbarung in den kommenden Wochen vor. Dabei sind die betroffenen Kommunen, die Nationalparkverwaltung und ForstBW in die Planungen einbezogen. Die genauen Grenzen und die Feinabstimmungen der Arbeitskarte sollen ebenfalls festgelegt werden. Ein Entwurf, der diese Aspekte berücksichtigt, wird Ende Januar 2025 erneut dem Nationalparkrat vorgelegt. Bei positiver Beschlussfassung folgt schließlich das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Nationalparkgesetzes.

Unabhängig von der Nationalpark-Erweiterung behandelt Walker auch die aktuelle Wolfsituation in Baden-Württemberg. Sie betonte, dass derzeit keine Vorfälle mit den vier Wolfsrüden bekannt seien. Der Schutz von Menschen und Weidetieren hat für sie höchste Priorität, insbesondere angesichts der Planungen der Bundesregierung, den Abschuss von Problemwölfen zu erleichtern. Walker warnte jedoch davor, zu hohe Erwartungen an die Änderungen im Jagdrecht zu stellen, und betonte die Notwendigkeit weiterer Lösungen zum Schutz von Weidetieren und Wölfen.