Am 24. Februar 2026 präsentierte die Bundesregierung die Eckpunkte zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), ein Schritt, der weitreichende Konsequenzen für die Energie- und Klimapolitik in Deutschland haben könnte. Die Reform beinhaltet entscheidende Änderungen, die sowohl die Heiztechnik als auch den Energiemarkt betreffen. Energieministerin Thekla Walker äußerte jedoch Bedenken, die auf eine verstärkte Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen hindeuten könnten.

Walker bezeichnete die GEG-Novelle als Vertrauensbruch gegenüber Verbrauchern, Handwerk und Kommunen. Sie warnte, dass die Entscheidung, weiterhin auf fossile Brennstoffe zu setzen, nicht nur ein finanzielles Risiko darstellt, sondern auch die Erreichung von Klimazielen gefährdet. „Grünes Öl“, das als nachhaltiger Brennstoff gelten könnte, sei auf dem Markt nicht verfügbar, und die erforderliche Biomethan-Quote von 10 Prozent erscheine in Baden-Württemberg aufgrund der Biogasstrategie als nahezu unmöglich umzusetzen. Dies könnte erhebliche negative Auswirkungen auf die Wirtschaft im Handwerkssektor nach sich ziehen.

Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz

Das Eckpunktepapier zur Novellierung des GEG sieht unter anderem die Streichung der bisher geltenden 65-Prozent-Regelung vor. Diese Regel hatte besagt, dass neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Zukünftig dürfen neben Wärmepumpen auch Gas- und Ölheizungen installiert werden, ohne dass eine Kopplung an die kommunale Wärmeplanung erforderlich ist. Dies bietet Eigentümern größere Entscheidungsfreiheit, könnte jedoch auch zu einem Rückschritt in der Klimapolitik führen.

Weitere wesentliche Neuerungen umfassen die Einführung einer „Bio-Treppe“, bei der ab 2029 neue fossile Heizungen einen verpflichtenden Bio-Anteil von 10 Prozent nutzen müssen. Dieser Prozentsatz soll bis 2040 weiter erhöht werden. Die Steuerung dieser Maßnahmen erfolgt ohne die Verpflichtung kleiner Kommunen unter 15.000 Einwohnern zur Wärmeplanung, was einen Bürokratieabbau darstellt.

Reaktionen und Ausblick

Die Reaktionen auf die GEG-Novelle sind vielschichtig. Während Vertreter der Bauwirtschaft und der Industrie diese Vereinbarung als positives Signal für Fachlichkeit und Investitionen in Wärmepumpenkompetenzen interpretieren, gibt es auch kritische Stimmen. Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe stellte klar, dass die Streichung der 65-Prozent-Regel einen Rückschritt in der Klimapolitik darstelle und drastische Auswirkungen auf die Energiewende nach sich ziehen könnte.

Für die kommende Zeit ist eine Evaluierung der Zielsetzungen im Gebäudesektor im Jahr 2030 geplant, um den Fortschritt und die Einhaltung der gesetzten Klimaziele zu überprüfen. Ministerin Walker warnte zudem vor den Herausforderungen, die das Fehlen konkreter Vorgaben mit sich bringt. Ohne präzise Zielvorgaben könnten Kommunen, die bereits eine Wärmeplanung vorgelegt haben, vor erheblichen Problemen beim Investieren in neue Wärmenetze oder der Transformation bestehender Gasnetze stehen.

Die Verabschiedung eines Gesetzentwurfs im Kabinett und die anschließende Befassung des Bundestags sind weitere Schritte, die notwendig sind, um das neue Gesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten zu lassen. Die Diskussion über die zukunftsweisenden Maßnahmen und deren Umsetzung wird die Öffentlichkeit in den kommenden Monaten weiterhin beschäftigen.

Für mehr Informationen zu den Details dieser Änderungen, siehe Baden-Württemberg, Baulinks und Tagesschau.