Die Hansestadt Seehausen hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Erhalt ihres kulturellen Erbes unternommen. Das örtliche Archiv, das wertvolle Dokumente aus verschiedenen Jahrhunderten bewahrt, hat aufgrund von unsachgemäßer Lagerung mit Schimmelbefall zu kämpfen. Um diese wertvollen historischen Schriftquellen zu reinigen, beantragt die Stadt nun 5.750 Euro aus einem Förderprogramm, das die Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gemeinsam mit der Kulturstiftung der Länder ins Leben gerufen hat.
Bürgermeister Detlef Neumann und Archivarin Cornelia Krainz-Eilrich äußern sich erfreut über die bereits gereinigten Papiere. Die bevorstehende Reinigung der weiteren vier laufenden Meter Akten, die für 2026 geplant ist, wird durch ein Trockenreinigungsverfahren gemäß den Richtlinien der TRBA 240 erfolgen.
Förderung schriftlichen Kulturguts
Das Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“, das seit Anfang 2026 aktiv ist, zielt darauf ab, original schriftliches Kulturgut in Archiven und Bibliotheken zu erhalten. Es bietet Unterstützung für präventive, konservatorische und restauratorische Maßnahmen sowie für Notfallvorsorge und Forschungsprojekte. Die Gesamtkosten des Projekts in Seehausen werden auf rund 11.500 Euro geschätzt, wobei eine Fördersumme von 5.750 Euro und ein kommunaler Eigenanteil in gleicher Höhe angestrebt werden.
Der Bund und die Länder haben erkannt, dass historische Schriftquellen in Deutschland durch Verschmutzung, Schimmel und andere Gefahren bedroht sind. Um dem entgegenzuwirken, soll das neue Förderprogramm unter anderem Notfallvorsorge, Schutzverpackungen und die Reinigung einmaliger Bestände finanziell unterstützen. Seit 2011 wurden durch das BKM bereits umfangreiche Mittel für ähnliche Projekte bereitgestellt, wodurch insgesamt 734 Vorhaben gefördert wurden.
Beantragung und Richtlinien
Einrichtungen, die Projektmittel beantragen möchten, müssen diese bis zum 31. Januar 2026 bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) einreichen. Bei Projekten, deren Fördersumme 7.500 Euro übersteigt, ist eine Kofinanzierung von mindestens 50 Prozent erforderlich. Dies soll auch andere Bundesländer anregen, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Informationen zur Beantragung und zu den Fördergrundsätzen sind auf der Webseite der KEK verfügbar.
Das Sonderprogramm zur Erhaltung des schriftlichen Kulturguts in Deutschland wird im Jahr 2024 fortgeführt, mit dem Ziel, den langfristigen Erhalt und die Nachhaltigkeit von kulturellem Erbe zu gewährleisten. Einrichtungen des öffentlichen und privatenrechts, einschließlich kirchlicher Trägerschaften, können von diesen Förderungen profitieren.
Die Initiative in Seehausen ist ein wichtiges Beispiel dafür, wie kleine Städte durch staatliche Förderungen große Fortschritte im Erhalt ihrer kulturellen Schätze erzielen können. Der Schutz und die Pflege historischer Dokumente sind essenziell, um das kulturelle Gedächtnis für kommende Generationen zu sichern.
Für weitere Informationen zur Beantragung und zu den Fördermöglichkeiten ist die Webseite der KEK eine wertvolle Anlaufstelle. Ansprechpartner stehen zur Verfügung, um Fragen zu klären und den Antragsprozess zu unterstützen.
Für mehr Infos über den Antrag in Seehausen besuchen Sie bitte AZ online, um mehr über die Maßnahmen zur Erhaltung schriftlichen Kulturguts zu erfahren, besuchen Sie bitte die Website des Kulturstaatsministeriums und um Einblicke in das Sonderprogramm zu erhalten, klicken Sie auf Wissenschaftliche Sammlungen.




