Reisebus kontrolliert: Fälscher mit 22 gefälschten 50-Euro-Scheinen festgenommen!

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Am 4. Juli 2025 entdeckte die Bundespolizei in Mittenwald Falschgeld und Drogen bei einem Buspassagier. Ermittlungen laufen.

Am 4. Juli 2025 entdeckte die Bundespolizei in Mittenwald Falschgeld und Drogen bei einem Buspassagier. Ermittlungen laufen.
Am 4. Juli 2025 entdeckte die Bundespolizei in Mittenwald Falschgeld und Drogen bei einem Buspassagier. Ermittlungen laufen.

Reisebus kontrolliert: Fälscher mit 22 gefälschten 50-Euro-Scheinen festgenommen!

Am Freitag, den 4. Juli 2025, führte die Bundespolizei im bayerischen Mittenwald eine Kontrolle eines Reisebusses durch, der gerade ins Bundesgebiet eingereist war. Bei dieser Kontrolle stießen die Beamten auf einen 38-jährigen Fahrgast, der sich verdächtig verhielt. Bei einer Durchsuchung wurden mehrere illegalen Gegenstände sichergestellt: 22 gefälschte 50-Euro-Scheine, geringe Mengen Cannabis, verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie ein gefälschtes Personaldokument, eine italienische ID-Karte. Der Mann versuchte in einem verzweifelten Versuch, sich des Falschgeldes zu entledigen, was die Beamten jedoch nicht daran hinderte, die Gegenstände sicherzustellen. Die Bundespolizei wurde durch die Schleierfahnder der Grenzpolizei in Mittenwald unterstützt, und der Beschuldigte wurde am darauf folgenden Tag in Untersuchungshaft genommen. Die Kriminalpolizei in Garmisch-Partenkirchen hat nun die Ermittlungen übernommen. Polizei Bayern berichtet von einer erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden, die zu diesem Ermittlungserfolg führte.

Gesetzliche Bestimmungen zur Geldfälschung

Die Problematik der Geldfälschung ist kein neues Phänomen und existiert seit der Antike. Laut dem Strafgesetzbuch (StGB) wird Geldfälschung in den Paragraphen 146 und 147 behandelt. Geldfälschung gilt als spezielle Form der Urkundenfälschung und kann nur mit Vorsatz begangen werden. Die genannten Paragraphen definieren präzise, wie Falschgeld erzeugt und in Umlauf gebracht wird. Die Anwaltskanzlei weist darauf hin, dass das Inverkehrbringen von Falschgeld strafbar ist, sofern der Täter weiß, dass es sich um unechtes Geld handelt.

Besitz von Falschgeld ist ebenfalls strafbar, insbesondere wenn dieser mit der Absicht erfolgt ist, das Falschgeld in den Verkehr zu bringen. Laut § 147 StGB muss eine Bestrafung mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe erwartet werden. Bei gewerbsmäßiger Geldfälschung droht eine Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren. Dies verdeutlicht, wie ernst die Gesetzgebung dieses Thema betrachtet.

Ermittlungsverfahren und Konsequenzen

Die Ermittlungen zu diesem Vorfall beziehen sich nicht nur auf die Geldfälschung, sondern auch auf den Besitz von Drogen. Für den 38-jährigen Mann könnte dies erhebliche rechtliche Konsequenzen haben. Bei Festnahme wegen Geldfälschung oder ähnlichen Delikten sollte dringend rechtlicher Beistand in Anspruch genommen werden, da Aussageverweigerungsrechte bestehen. Zugleich ist eine Hausdurchsuchung häufig und sollte ohne Widerstand hingenommen werden.

Im Fall von Falschgeld, etwa wenn jemand versehentlich damit bezahlt, droht ebenfalls ein Ermittlungsverfahren. Banken erstatten kein Falschgeld zurück, da der Empfänger dabei als Opfer einer Straftat gilt. Daher ist es ratsam, bei Zweifeln an der Echtheit von Geldscheinen umgehend eine Bank oder die Polizei zu kontaktieren.