Am 16. April 2026 kam es gegen 15:59 Uhr zu einem schweren Unfall auf der Bundesstraße 246a zwischen Möckern und Stegelitz. Eine 35-jährige Autofahrerin überholte einen Lastkraftwagen trotz eines bestehenden Überholverbots und kollidierte frontal mit einem entgegenkommenden 25-jährigen Autofahrer. Der 58-jährige Fahrer eines dritten Fahrzeugs, der hinter dem 25-Jährigen fuhr, konnte zwar abbremsen, wurde jedoch von einem der in der Folge schleudernden Fahrzeuge getroffen.
Alle drei Beteiligten erlitten bei dem Zusammenstoß leichte Verletzungen und wurden in nahegelegene Krankenhäuser transportiert. Der Verkehrsunfall führte zu einem wirtschaftlichen Totalschaden an den Fahrzeugen der Unfallverursacherin sowie des 25-jährigen Fahrers. Das Fahrzeug des 58-jährigen Fahrers wurde ebenfalls beschädigt.
Ermittlungen und Zeugenaufruf
Infolge des Unfalls leiteten die Behörden ein Ermittlungsverfahren gegen die 35-Jährige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB ein. Die Polizei bittet um Mithilfe und sucht den Fahrer des überholten Lastkraftwagens als wichtigen Zeugen des Unfalls. Zeugen können sich an das Polizeirevier Jerichower Land unter der Telefonnummer 03921 / 920 0 oder per E-Mail an levd.prev-jl@polizei.sachsen-anhalt.de wenden.
Unfälle aufgrund riskanter Überholmanöver sind nicht selten. Die Bestimmungen des Überholverbots sollen nicht nur die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer gewährleisten, sondern auch gefährliche Situationen vermeiden, die zu schweren Unfallfolgen führen können. Wie Meetingpoint-JL berichtet, ist die Einhaltung dieser Regeln besonders auf engen Landstraßen von Bedeutung.


