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Am 17. Februar 2026 zielten die Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden auf die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften. Mit einem Einsatz von rund 20 Beamten wurden in der Region Leipzig elf Objekte überprüft. Hierbei wurden 25 Beschäftigte aus der Gastronomie und Dienstleistungsbranche zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt.

Die Ermittlungen zeigten zahlreiche Verdachtsmomente auf, insbesondere im Hinblick auf Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche und aufenthaltsrechtliche Vorschriften sowie die Nichtzahlung des gesetzlichen Mindestlohns. Diese Einsätze sind Teil einer umfassenden Überwachung, die darauf abzielt, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht nur allgemein, sondern auch in spezifischen Branchen wie Pflege, Gebäudereinigung und Dachdeckerhandwerk, wo zusätzliche Regelungen für die Löhne bestehen.

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