Am heutigen Dienstag, den 3. Februar 2026, sind in Leipzig mobile Blitzeraktionen im Einsatz. Diese regelmäßigen Radarkontrollen sollen dazu beitragen, die Verkehrssicherheit in der Stadt zu erhöhen. Dabei wurden an verschiedenen Standorten in Leipzig insgesamt fünf mobile Radarkontrollen gemeldet, um die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer zu überprüfen. Die Standorte können sich jederzeit ändern, was bedeutet, dass Autofahrer besonders aufmerksam bleiben müssen, um den Blitzern nicht ungewollt in die Fänge zu geraten. News.de berichtet über die aktuellen Blitzerstandorte in der Stadt.
Heute sind die Blitzer an folgenden Orten aktiv:
- Neue Hallesche Straße (04158 Nordwest, Lützschena-Stahmeln) – Tempolimit 50 km/h, gemeldet um 19:19 Uhr
- Zwickauer Straße (04103 Mitte, Zentrum-Südost) – Tempolimit 50 km/h, gemeldet um 19:17 Uhr
- Neue Hallesche Straße (04158 Nordwest, Lützschena-Stahmeln) – Tempolimit 60 km/h, gemeldet um 18:55 Uhr
- Arno-Nitzsche-Straße (04277 Süd, Connewitz) – Tempolimit 30 km/h, gemeldet um 14:40 Uhr
- B2 (04158 Nord, Wiederitzsch) – Tempolimit 80 km/h, gemeldet um 14:23 Uhr
Es wird empfohlen, die vorgeschriebenen Tempolimits strikt zu respektieren. Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur die Sicherheit des Fahrers, sondern auch die aller anderen Verkehrsteilnehmer, darunter Fußgänger und Radfahrer.
Rechtsgrundlagen und Vorschriften für Blitzer
Die Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen unterliegt strengen rechtlichen Vorgaben. Laut einem Bericht von bussgeldkatalog.org müssen Blitzer zahlreiche Vorschriften beachten, um als Grundlage für Bußgeldbescheide zu dienen. Insbesondere muss die Zulassung der Messgeräte gegeben sein, diese müssen regelmäßig geeicht werden, und die Zuständigkeit liegt bei den entsprechenden Behörden.
Die rechtlichen Grundlagen variieren zudem je nach Bundesland; in Sachsen beispielsweise gelten spezifische Vorschriften hinsichtlich der Aufstellung von Blitzern. Interessanterweise dürfen private Firmen keine eigenen Blitzer betreiben, da Messungen durch private Dienstleister nicht als gültig für Bußgeldbescheide anerkannt werden, wie das Oberlandesgericht Frankfurt feststellte. Dies zeigt, dass die Geschwindigkeitsüberwachung eine hoheitliche Aufgabe bleibt, die von Polizeibeamten oder kommunalen Behörden durchgeführt werden muss.
Autofahrer haben das Recht, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen, wenn sie der Meinung sind, dass die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten wurden. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise der vorgeschriebene Mindestabstand zu Verkehrsschildern nicht eingehalten wurde. Laut bussgeldkatalog.de ist sie eine wichtige Maßnahme zur Überwachung der Verkehrssicherheit in Deutschland.