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Ein 48-jähriger Deutscher wurde am Samstagabend beim Urinieren am Hauptbahnhof in Leipzig von der Bundespolizei erwischt und überrascht in eine prekäre Situation gebracht! Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Das Amtsgericht Borna hatte ihn Ende letzten Jahres wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Da der obdachlose Mann nicht in der Lage war, diese Summe zu bezahlen, wurde er direkt in die Justizvollzugsanstalt gebracht.

Wer hätte das gedacht? Ein einfacher Gang zur Toilette endet hinter „schwedischen Gardinen“! Die Bundespolizei hat wieder einmal gezeigt, dass sie stets ein Auge auf die Einhaltung der Gesetze hat, und zögert nicht, auch bei den Kleinen zuzugreifen.

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