Betrunkener Radler stürzt in Uhingen: Kopfverletzung und Polizei-Schock!
Ein 73-jähriger Radfahrer stürzt in Holzhausen betrunken vom Rad. Die Polizei warnt vor Alkoholeinfluss beim Radfahren.

Betrunkener Radler stürzt in Uhingen: Kopfverletzung und Polizei-Schock!
Am Dienstag, den 7. August 2025, ereignete sich in Holzhausen ein bemerkenswerter Vorfall, der die Gefahren des Radfahrens unter Alkoholeinfluss verdeutlicht. Laut filstalwelle.de stürzte ein 73-jähriger Radfahrer gegen 14 Uhr auf dem Geh- und Radweg in der Schorndorfer Straße. Der Mann verletzte sich dabei leicht am Kopf, hatte jedoch keinen Helm getragen – eine Fahrlässigkeit, die in solchen Situationen die Verletzungsgefahr erheblich erhöht.
Bei der anschließenden Unfallaufnahme durch die Polizei stellte sich heraus, dass der Radfahrer über zwei Promille Alkohol im Blut hatte. Der Rettungsdienst brachte ihn in eine umliegende Klinik, wo er eine Blutprobe abgeben musste. Die rechtlichen Konsequenzen des Vorfalls sind erheblich: Der Radler muss mit einer Strafanzeige rechnen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Gefahren
In Deutschland gilt eine klare Regelung für die Fahreignung von Radfahrern unter dem Einfluss von Alkohol. Laut adac.de ist das Fahren mit bis zu 1,6 Promille zwar erlaubt, jedoch bedeutet eine Überschreitung dieser Grenze, dass der Radfahrer als absolut fahruntüchtig gilt und sich strafbar macht. Bereits ab 0,3 Promille werden alkoholbedingte Ausfallerscheinungen wie Stürze oder Schlangenlinien als Grund für eine Strafbarkeit anerkannt.
Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass Alkohol den Gleichgewichtssinn beeinträchtigt, was in Kombination mit dem Fahrradfahren zu gefährlichen Stürzen führen kann. Die Polizei warnt daher eindringlich vor dem Fahren unter Alkoholeinfluss und empfiehlt, stets nüchtern zu radeln.
Folgen für den Betroffenen
Für den 73-jährigen Radfahrer könnte dieser Vorfall schwerwiegende Folgen haben. Ab einer Alkoholkonzentration von 1,6 Promille sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor, die eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg umfassen. Zudem könnte die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) drohen, selbst wenn der Betroffene keinen Führerschein besitzt.
Es ist erwähnenswert, dass alkoholisierte Fußgänger, die ein Fahrrad schieben, nicht strafbar sind, es sei denn, sie zeigen alkoholbedingte Ausfallerscheinungen. Diese Regelungen wurden eingeführt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und schwere Unfälle im Straßenverkehr zu verhindern.
Der Vorfall in Holzhausen stellt einen klaren Weckruf dar, die Gefahren des Alkoholkonsums beim Radfahren ernst zu nehmen. Eine verantwortungsvolle Handhabung von Alkohol kann nicht nur das Leben der Radfahrer selbst, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer schützen. Daher ist es ratsam, vor dem Radfahren auf Alkohol zu verzichten.