In einem bemerkenswerten Verfahren wird die 53-jährige Ines F. aus Magdeburg wegen Beihilfe zu zwei Gewaltverbrechen angeklagt. Laut knack.news gab sie Adressen politischer Gegner an linksextreme Täter weiter, was einen besonderen Fokus auf die aufgeheizte politische Situation in Deutschland legt. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat die Anklage am 13. März eingereicht, wobei die Vorwürfe im Zusammenhang mit Attacken auf Cedric S., einen als rechtsextrem eingestuften Aktivisten, sowie auf Claudia P., eine Prokuristin einer Immobilienfirma in Leipzig, stehen.
Ines F. wird vorgeworfen, über ihre Tätigkeit als Buchhalterin im Krankenhaus in Magdeburg Zugang zu einer bundesweiten Behördendatenbank gehabt zu haben. Dies nutzte sie angeblich aus, um Adressen von Opfern auszuspähen. Laut magdeburg-klickt.de haben Ermittler versucht nachzuweisen, dass sie die Adresse der Bau-Prokuristin kurz vor dem Überfall abgerufen hat, um dies den Angreifern zu ermöglichen. Bei dieser Attacke, die am 3. November 2019 stattfand, drangen Vermummte in die Wohnung von Claudia P. ein und verletzten sie schwer.
Details zu den Gewalttaten
Der Angriff auf den Rechtsextremisten Cedric S. ereignete sich bereits im Herbst 2018, als er in Wurzen angegriffen und schwer verletzt wurde. Bis heute sind die Täter unbekannt. Der Richter Sebastian Busch stellte im Verlauf des Prozesses fest, dass Ines F. Cedric S. und Claudia P. „ans Messer geliefert“ habe, was die Schwere ihrer vermeintlichen Vergehen unterstreicht.
Ines F. soll seit Jahren Listen über politische Gegner geführt haben, und es wurden während einer Durchsuchung ihrer Wohnung Daten gefunden, die zu weiteren Opfern in der rechtsextremen Szene gehören. Die Generalstaatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass ihre Informationen entscheidend für die linksextremen Gewalttäter waren, die an den Überfällen beteiligt waren. Ihre Verteidigerin argumentiert jedoch, dass es keine konkreten Beweise gebe, die eine tatsächliche Weitergabe der Adressen belegen.
Rechtliche Schritte und laufende Ermittlungen
Die Anklage bezieht sich auf Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen sowie zum Hausfriedensbruch in einem Fall. Ines F. hat die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen auf die Anklage zu reagieren; das Gericht wird dann entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Ines F. selbst plant, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen, das auf ein Jahr und sechs Monate Bewährung lautet, und das derzeit noch nicht rechtskräftig ist.
Die Auswirkungen dieser Fälle sind Teil eines größeren Trends, den Statista in Deutschland festgestellt hat. Laut einer aktuellen Untersuchung ist die Anzahl politisch motivierter Straftaten mit sowohl rechts- als auch linksextremistischen Hintergründen signifikant gestiegen, was den Bedarf an Sicherheitsmaßnahmen und eine verstärkte öffentliche Debatte über Politik und Sicherheit unterstreicht.