Der Winter hat Leipzig fest im Griff. Eigenheimbesitzer in der Stadt müssen sich erneut auf Schneeschaufel und Streumittel einstellen, denn die ersten heftigen Schneefälle sind bereits angekommen. Anwohner zeigen sich genervt über die wiederholten Räumungsarbeiten, nachdem sie in den Bergen frühlingshaftes Wetter genossen hatten und nun wieder im Winterchaos stecken.

Das Team vom Bau- und Hausmeisterservice Tiede, angeführt von Kerstin Böttge, hat bereits erste Einsätze organisiert, um die Gehwege von Schnee zu befreien. Anlass für die Winterdienstpflicht ist die geltende Stadtordnung, die festlegt, dass Grundstückseigentümer für das Räumen ihrer angrenzenden Gehwege verantwortlich sind. Oftmals sind Mieter auf Hausmeisterdienste angewiesen, die sich um diese Aufgaben kümmern. Böttge betreut etwa 100 Häuser und berichtet, dass ihre Mitarbeiter häufig bereits um 4 Uhr morgens beginnen, damit die Fußwege bis 7 Uhr geräumt sind.

Verantwortung der Grundstückseigentümer

Laut den Stadtverordnungen sind nicht nur die Hauseigentümer, sondern auch beauftragte Dritte wie Hausmeisterdienste für das Räumen und Streuen zuständig. Diese Verpflichtungen beziehen sich auf Gehwege, die das Grundstück berühren, gemeinsame Geh- und Radwege sowie Zugänge zu Haltestellen und anderen wichtigen Punkten, wie Hydranten und Abfallbehältern. Die Zeiten für das Beräumen sind werktags von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr festgelegt. Bei anhaltendem Schneefall ist auch eine mehrmalige Räumung nötig, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten.

Die Stadt Leipzig informiert die Bürger auf ihrem Portal über die notwendigen Maßnahmen. Grundstücksbesitzer sind gehalten, sich rechtzeitig mit den Winterdienstpflichten vertraut zu machen und sich mit den entsprechenden Werkzeugen, wie Schneeschaufeln, Besen und Streumitteln, auszurüsten. Die empfohlene Mindestbreite beim Räumen der Gehwege beträgt 1,20 Meter, wobei bei schmaleren Wegen die gesamte Breite beräumt werden muss. Bei Glätte sind nur abstumpfende Mittel wie Splitt oder Sand erlaubt, während Salz ausschließlich bei Glatteis eingesetzt werden darf.

Überwachungsmechanismen und mögliche Konsequenzen

Die Einhaltung dieser Winterdienstpflichten wird durch den Stadtordnungsdienst kontrolliert. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder. Im Falle von Personen- oder Sachschäden, die durch mangelhaften Winterdienst entstehen, können geschädigte Personen zivilrechtliche Ansprüche gegen die Grundstückseigentümer geltend machen. Damit wird klar, dass eine gewissenhafte Durchführung der Winterräumung nicht nur für die Sicherheit der Bürger, sondern auch für die Eigentümer selbst von großer Bedeutung ist.

Die anhaltenden Schneefälle, die bis Mittwoch weiterhin erwartet werden, verdeutlichen zudem die Dringlichkeit der Winterdienstmaßnahmen in der Stadt. Für viele Anwohner wird die Rückkehr von winterlichen Bedingungen nach dem sonnigen Urlaub eine unerfreuliche Überraschung sein.

Weitere Informationen über den kommunalen Winterdienst der Stadt und die Straßen, die betreut werden, sind auf der Webseite der Stadtreinigung Leipzig zu finden. So bleibt für alle Leipziger die Hoffnung auf baldige Besserung der Wetterbedingungen, während die Verantwortlichen sich um Schnee und Eis kümmern müssen.