In Leipzig wehrt sich der psychotherapeutische Heilpraktiker und Tantra-Masseur Helfried Lohmann gegen ein auferlegtes Verbot, das seine Tätigkeit als Tantra-Masseur für illegal erklärt. Dies geschieht im Kontext des Prostituiertenschutzgesetzes, das seit 2017 in Kraft ist und sexuelle Handlungen gegen Entgelt erfasst. Lohmann ist jedoch nicht bereit, seine Tätigkeit als Sexarbeit anzumelden. Er kritisiert die Sichtweise der Behörden, die alle sexualtherapeutischen Tätigkeiten als Prostitution einordnen, und bezeichnet die rechtliche Definition als unklar. Die Landesdirektion stützt sich auf diese Definition und hat Lohmanns Dienstleistungen als sexuelle Dienstleistungen eingeordnet, was er vehement bestreitet. Laut Lohmann geht es in seinen Kursen nicht um sexuelle Erregung, sondern um Heilung, Bildung und eine Arbeit mit Seele und Körper.
Die Tantra-Massage, wie Lohmann sie anbietet, kann in bestimmten Fällen Berührungen im Intimbereich beinhalten, die rechtlich als „sexuelle Handlung“ interpretiert werden können. Die Klientinnen von Lohmann sind häufig Frauen, die diese Massageform als Teil ihrer Heilungsprozesse nach sexualisierter Gewalt nutzen. Diese Problematik wirft Fragen zur Anerkennung der Tantra-Massage auf. Besonders bedenklich ist, dass der Begriff „Tantra-Massage“ nicht rechtlich geschützt ist, was bedeutet, dass jeder Anbieter Dienstleistungen unter diesem Namen anbieten kann. Ein Evaluationspapier zum Prostituiertenschutzgesetz, das 2025 veröffentlicht wurde, soll jedoch in Erwägung ziehen, Tantra-Massagen als Ausnahmefälle zu betrachten. Lohmann hofft auf eine rechtliche Klärung, um seine Arbeit fortsetzen zu können. Ein Termin vor dem Verwaltungsgericht in Leipzig ist für Dienstagnachmittag angesetzt, wo über seine Beschwerde entschieden wird.
Der rechtliche Kontext der Tantra-Massage
Die anhaltenden Auseinandersetzungen um die Tantra-Massage werden durch die komplexe rechtliche Lage noch verstärkt. Das Prostituiertenschutzgesetz verlangt eine Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, was wiederum die Definition von sexuellen Dienstleistungen umfasst. In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin wurde festgestellt, dass die Tantra-Massage sexuelle Handlungen beinhaltet und diese daher unter das Gesetz fallen könnten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Betrieb eines Tantra-Studios eine Erlaubnis gemäß § 12 Abs. 1 des Prostituiertenschutzgesetzes benötigt. Dabei wurde argumentiert, dass die Behandlung im Tantra-Studio einen Sexualbezug hat und die Behandlungen, die oft intimen Charakter haben, kostenpflichtig sind.
Die Diskussion um die rechtliche Einordnung der Tantra-Massage wird auch durch die Berichte aus der Branche unterstützt. Der Tantra-Massage-Verband (TMV) hat festgestellt, dass es an der Zeit sei, Differenzierungen zu schaffen. Der Abschlussbericht des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der im Juni 2025 veröffentlicht wurde, hat auf die Notwendigkeit einer Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes hingewiesen und eine eingehende Prüfung der Einbeziehung von Tantra-Massagen angeregt. Wissenschaftler schlagen vor, Ausnahmeregelungen für Tantra-Massagen und Sexualassistenz zu schaffen, um somit den rechtlichen Rahmen zu klären.
Herausforderungen und Perspektiven
Die Situation ist durch die Vielzahl an Prozessen, vor denen Anbieter von Tantra-Massagen stehen, stark angespannt. Beispielsweise hat die TMV in der Vergangenheit bereits mehrere Gerichtsverfahren auf Kosten der Mitglieder geführt, um für rechtliche Anerkennung zu kämpfen. Ende 2023 konnte die TMV einen Teilerfolg vor einem Amtsgericht in Essen feiern, wo entschieden wurde, dass die betroffene Praxis nicht als Prostitutionsstätte gilt. In diesen Kontext gehören auch die zahlreichen Spendenaktionen der TMV, die notwendig waren, um die finanziellen Belastungen der Gerichtsprozesse zu stemmen.
Die anhaltenden rechtlichen Unsicherheiten für Anbieter und die Kategorisierung von Tantra-Massagen könnten sich jedoch bald ändern, wenn die politischen Entscheidungsträger Stellung beziehen und gegebenenfalls die Gesetzgebung anpassen. Die kommenden Tage und der bevorstehende Gerichtstermin in Leipzig werden von großem Interesse begleitet, da sie möglicherweise wegweisend für die rechtliche Zukunft der Tantra-Massage in Deutschland sein könnten.