Am vergangenen Wochenende wurde ein 43-jähriger Deutscher im Einreisezug aus Polen von der Bundespolizei geschnappt. Bei der Überprüfung seiner Personalien kam ans Licht, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München vorlag. Der Grund? Er hatte über längere Zeit hinweg seine Unterhaltspflicht grob verletzt und war einfach nicht bereit, seinen Verpflichtungen nachzukommen.
Die Konsequenz dieser Missachtung ließ nicht lange auf sich warten: Die Strafaussetzung wurde widerrufen. Nun muss der Mann die Folgen seiner Taten im Gefängnis tragen. Ein weiteres Beispiel dafür, dass das Recht in Deutschland scharf durchgreift, wenn es um Unterhaltspflichten geht!
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