Am 4. Januar 2026 um 13:30 Uhr wurde ein 31-jähriger Rumäne an der B 178n bei Zittau kontrolliert. Der Fahrer, der ein rumänisches Fahrzeug lenkte, war Ziel einer Einreisekontrolle der Bundespolizei. Bei der Überprüfung seiner Personalien entdeckten die Beamten, dass gegen ihn ein Haftbefehl aufgrund eines Vorfalls wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort vorlag.
Das Amtsgericht Nürnberg hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Die Polizei ergriff die notwendigen Maßnahmen, um die rechtlichen Konsequenzen des Vorfalls zu klären.