Am 7. Februar 2026 um 19:10 Uhr wurde am Grenzübergang Zittau ein 25-jähriger Ukrainer von der Bundespolizei kontrolliert. Der Mann, der aus Polen eingereist war, konnte lediglich einen abgelaufenen polnischen Aufenthaltstitel vorlegen, was ihm den Zugang zu Deutschland verwehrte. Aufgrund dieses Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurde er umgehend zurückgewiesen und muss sich nun rechtlich verantworten.