Am 19. Januar 2026 um 11:00 Uhr geriet ein 61-jähriger Tscheche bei einer Einreisekontrolle auf der S 148 bei Neugersdorf ins Visier der Bundespolizei. Der Fahrer eines tschechischen LKW hatte eine dunkle Vergangenheit: Bei der Überprüfung seiner Personalien stießen die Beamten auf ein vorangegangenes Urteil aus dem Jahr 2016. Damals war er wegen fahrlässiger Körperverletzung vom Amtsgericht Bonn verurteilt worden – die Strafe von 100 Tagessätzen à 50 Euro ist noch immer offen, mit einem ausstehenden Betrag von 4.100 Euro.
Dieser Zwischenfall wirft ein Schlaglicht auf die strengen Kontrollen an der Grenze und zeigt, wie ernsthaft die Behörden rechtliche Vergehen verfolgen. Die Polizei wird solche Fälle weiterhin genau im Auge behalten, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.





