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Ein 21-jähriger tschechischer Autofahrer wurde am 8. Oktober 2025 auf der S 148 von der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung entdeckten die Beamten ein nicht zugelassenes Pfefferspray, das er griffbereit im Fahrzeug hatte. Dies verstößt gegen das Waffengesetz und führte zur Beschlagnahmung des Sprays.

Trotz des drohenden Strafverfahrens durfte der Mann seine Reise fortsetzen.

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