Ein 49-jähriger Pole muss die nächsten 10 Tage in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) verbringen, nachdem er wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt wurde. Das Amtsgericht Uelzen hatte im Jahr 2025 ein Urteil gegen ihn gefällt, das er nun vollstrecken muss.
Am 20. Februar 2026, während einer Einreisekontrolle in Zittau, entdeckten Polizeibeamte einen offenen Haftbefehl gegen den Mann. Da er die geforderte Geldstrafe von 832,59 Euro nicht begleichen konnte, wurde er direkt in die JVA eingeliefert, um die Ersatzfreiheitsstrafe abzuleisten.