Am vergangenen Wochenende kam es am Grenzübergang in Reitzenhain zu spannenden Ereignissen! Die Bundespolizei stellte gleich zwei Personen fest, gegen die jeweils eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung vorlag. So traf es einen 27-jährigen Ungarn, der gleich zwei Geldstrafen zu begleichen hatte: insgesamt 861,50 Euro wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Glücklicherweise konnte ein Bekannter rasch das Geld an einer nahegelegenen Dienststelle zahlen, sodass der junge Mann seine Reise fortsetzen durfte.

Dagegen hatte ein 49-jähriger Staatsbürger aus Nordmazedonien weniger Glück: Er wurde am 8. Februar um die Mittagszeit an der Grenze abgewiesen, da er sein visumsfreies Aufenthaltsrecht von 90 Tagen überschritten hatte und keinen Aufenthaltstitel vorweisen konnte. Daraufhin wurde eine Strafanzeige gegen ihn wegen des Versuchs der unerlaubten Einreise erstattet. Die Grenzkontrollen zeigen eindrucksvoll, dass die Bundespolizei wachsam bleibt und ganz klar auf die Einhaltung der Vorschriften besteht!