Am 9. März 2026 ereignete sich ein auffälliger Vorfall am Grenzübergang B 178n bei Zittau: Ein 40-jähriger ukrainischer Staatsbürger versuchte, mit einem digitalen Foto seines Reisepasses die Einreise aus Polen zu vollziehen. Um 19:40 Uhr wurde er von der Bundespolizei kontrolliert, doch das Handyfoto stellte kein gültiges Reisedokument dar. In der Folge wurde der Mann wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zurückgewiesen.
Zusätzlich wird nun gegen den Fahrer, einen 30-Jährigen, ermittelt. Er steht im Verdacht, dem illegalen Reisenden zur unerlaubten Einreise und dem unerlaubten Aufenthalt verholfen zu haben. Die Bundespolizei warnt eindringlich, dass digitale Dokumente nicht akzeptiert werden und fordert Reisende auf, sich an die gültigen Einreisebestimmungen zu halten.