Am 30. März 2026, um 19:25 Uhr, führte die Bundespolizei an der Grenzkontrollstelle auf der B 178n bei Zittau eine Kontrolle eines Transporters mit zwei türkischen Insassen durch. Bei der Überprüfung wurden Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz sowie Hinweise auf eine unerlaubte Beschäftigung festgestellt.
Der Beifahrer wurde umgehend zur zuständigen Ausländerbehörde gebracht, während der Fahrer nach Polen zurückgewiesen wurde. Die Ermittlungen zu den genauen Umständen der Erwerbstätigkeit sind bereits in vollem Gange. Die Bundespolizei informierte, dass solche Kontrollen entscheidend sind, um illegale Einwanderung und Arbeitskriminalität zu bekämpfen.
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