Der Start ins neue Jahr brachte für einen georgischen Staatsangehörigen gleich Ärger. Nur zwei Stunden nach Mitternacht wurde er von der polnischen Grenzpolizei an der Grenze zu Deutschland zurückgewiesen. Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass der Mann nicht die nötigen Voraussetzungen für eine Einreise nach Deutschland erfüllte.

Doch das war noch nicht alles: Bei der Überprüfung seiner Person fand die Bundespolizei heraus, dass er bereits von der Staatsanwaltschaft Chemnitz gesucht wurde. Zudem hatte er erst vor wenigen Wochen versucht, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Anstatt seine Reise fortzusetzen, wurde der Mann nach Abschluss der Ermittlungen und aufgrund seiner Vergehen um 22:05 Uhr über den Flughafen München direkt nach Georgien zurückgeschickt.