In einem überraschenden Einsatz hat die Bundespolizeiinspektion Dresden im Hauptbahnhof innerhalb weniger Stunden gleich mehrere Waffengesetze verletzt festgestellt. Am Abend des 16. Februar 2026 wurde ein 26-jähriger Mann bei der Kontrolle vor dem Aufstieg in einen Zug nach Tschechien erwischt. Er wollte ein Reizstoffsprühgerät mitführen, das ohne Prüfzertifikat und Kennzeichnung als Tierabwehrspray als verbotene Waffe galt. Der Mann gab an, das Spray zu seinem Schutz zu benutzen, doch es wurde sichergestellt und es laufend ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Das Drama setzte sich in den frühen Morgenstunden des 17. Februar fort. Kurz nach 3:45 Uhr entdeckten die Beamten bei einem 40-jährigen Mann in seiner Umhängetasche eine scharfe 9mm-Patrone. Da er keine Erlaubnis für den Besitz von Munition vorweisen konnte, wurde auch diese eingezogen. Auch gegen ihn wird ermittelt. Die Bundespolizei bleibt wachsam und zeigt, dass Verstöße gegen das Waffengesetz nicht ungestraft bleiben!




