Am Samstagabend, den 11. April 2026, wurde im Hauptbahnhof Dresden ein 31-jähriger tschechischer Staatsangehöriger von der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten ein Reizstoffsprühgerät, das ohne erforderliches Prüfzeichen und die Kennzeichnung für Tierabwehr war. Der Mann muss jetzt mit einem Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen.
Einen Tag später, am Sonntagnachmittag, geriet ein 28-jähriger Afghane in den Fokus der Polizei. Bei seiner Kontrolle entdeckten die Beamten zwei Tüten mit Steinen, die der Mann als Heroin identifizierte. Auch gegen ihn wurde ein Verfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet. Zudem fanden die Polizisten unbezahltes Bier im Rucksack eines 38-Jährigen, was zu weiteren Ermittlungen wegen Beleidigung, Diebstahls und Körperverletzung führte.


