Am 7. Februar 2026 kam es um 10:55 Uhr am Chemnitzer Hauptbahnhof zu einem überraschenden Vorfall. Eine Frau wandte sich an eine Streife der Bundespolizei und gestand, dass gegen sie ein Haftbefehl vorliege. Die Beamten reagierten prompt und nahmen die 42-jährige slowakische Staatsangehörige zur Überprüfung mit zur Wache.

Die Durchsuchung brachte es ans Licht: Die Frau wird von der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Erschleichen von Leistungen gesucht. Das Amtsgericht Chemnitz hatte sie bereits zu einer Geldstrafe von 345 Euro verurteilt – alternativ steht ihr eine Ersatzfreiheitsstrafe von 8 Tagen bevor. Ein Fall, der zeigt: Rechtskonformität wird am Hauptbahnhof ernst genommen!