Albanische Männer am Grenzübergang: Haftbefehl und Verbot enthüllt!

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Bundespolizei Chemnitz wies am 26. Juni am Grenzübergang Reitzenhain zwei Albaner aufgrund offener Haftbefehle zurück.

Bundespolizei Chemnitz wies am 26. Juni am Grenzübergang Reitzenhain zwei Albaner aufgrund offener Haftbefehle zurück.
Bundespolizei Chemnitz wies am 26. Juni am Grenzübergang Reitzenhain zwei Albaner aufgrund offener Haftbefehle zurück.

Albanische Männer am Grenzübergang: Haftbefehl und Verbot enthüllt!

Am 26. Juni um 10:45 Uhr erwischten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz zwei albanische Staatsangehörige am Grenzübergang in Reitzenhain. Der 25-jährige Albaner musste sich einem intensiven Fahndungstest unterziehen, dabei entdeckten die Beamten einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg wegen unerlaubten Aufenthalts.

Sein Begleiter, ein 31-jähriger Albaner, hatte weniger Glück: Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass auch er mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot bis Ende September belegt war. Die Polizei agierte schnell und präzise, um die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten und potenzielle Risiken an der Grenze abzuwehren.