Am 22. Februar 2026 wurde ein 46-jähriger Deutscher am Chemnitzer Hauptbahnhof von einer Streife der Bundespolizei kontrolliert. Bei der Überprüfung seiner Personalien offenbarte sich ein besorgniserregendes Bild: Der Mann hatte mehrere Einträge wegen Drogenhandels. Doch das ist nicht alles – gegen ihn lag auch ein Sitzungshaftbefehl des Amtsgerichts Nördlingen vor, da er unentschuldigt einer Verhandlung zum Thema Betäubungsmittelgesetz ferngeblieben war.
Die Ermittlungen nahmen eine dramatische Wendung, als Polizeibeamte in seinen Sachen ein Cliptütchen mit einer weißen kristallinen Substanz sowie weitere Drogenutensilien fanden. Der Verdächtige wurde umgehend zum Bundespolizeirevier gebracht, wo die strafrechtlichen Konsequenzen seines Handels nun bald auf ihn zukommen dürften.