Leipzig will verstärkt leerstehende Wohnungen aktivieren

Leipzig will verstärkt leerstehende Wohnungen aktivieren

Leipzig will verstärkt leerstehende Wohnungen aktivieren


Um der hohen Wohnungsnachfrage in Leipzig besser zu begegnen, sollen leerstehende Wohnungen unter anderem in Plattenbauten saniert und so wieder an den Markt gebracht werden. Eigentümer und Genossenschaften erhalten dafür Förderung von der Stadt. Die entsprechende Richtlinie „Aktivierung leerstehender Wohnungen“ hat die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeister Thomas Dienberg auf den Weg gebracht.

  • Illustriertes Kampagnentitelbild mit vier Menschen bei verschiedenen Tätigkeiten

„Die Leerstände sind ein Schatz, der jetzt gehoben werden muss: Gerade in einem angespannten Wohnungsmarkt und in einer Zeit, in der durch Neubau kaum noch bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann“, sagt Dienberg.

Förderung soll verstetigt werden

Bereits seit Anfang 2022 wurden rund 2,9 Millionen Euro kommunale Mittel eingesetzt, um länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Damit sanieren die Leipziger Wohnungs- und Baugenossenschaft (LWB) und andere Leipziger Wohnungsgenossenschaften bis zum Jahresende insgesamt 142 Wohnungen. Die Förderung hat sich bewährt und es besteht weiterhin Bedarf, sodass das Programm verstetigt werden soll. Dafür stehen in den kommenden zwei Jahren jeweils 2,7 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit der kommunalen Fachförderrichtlinie sollen derzeit nicht vermietbare Wohnungen saniert und dem Markt wieder zugeführt werden. Auch die Zusammenlegung von kleineren zu größeren Wohnungen kann damit unterstützt werden. Förderfähig sind leerstehende Wohnungen in Großwohnsiedlungen, in Gebäuden aus den 1950er und -60er Jahren sowie in einzelnen Plattenbauten und zusammenhängenden Wohnsiedlungsbauten, die um 1900 errichtet worden sind, zudem Zwischenkriegsbauten.

Geförderte Wohnungen sind mietpreis- und belegungsgebunden

Die Richtlinie sieht vor, dass die Stadt einen Zuschuss als Pauschale zahlt, die an die Raumanzahl der jeweiligen Wohnung gekoppelt ist: Eine Einraumwohnung wird zum Beispiel mit 17.500 Euro gefördert, für jeden weiteren Raum erhöht sich der Zuschuss um 2.000 Euro. Durch die kommunale Förderung sind die Wohnungen in den kommenden 15 Jahren mietpreis- und belegungsgebunden. Das heißt, dass der weiße Wohnberechtigungsschein Voraussetzung für potenzielle Mieterinnen und Mieter ist. Die Miete liegt während der gesamten Bindungsdauer im Bereich der Kosten der Unterkunft.

Weitere Informationen

www.leipzig.de/euer-zuhause

Auch interessant

Ausstellung zeigt Entwürfe für neue Kita in der Hohen Straße

Ausstellung zeigt Entwürfe für neue Kita in der Hohen Straße Auf einem Grundstück in der …