Ein Exhibitionist wird vor Gericht verurteilt
Ein Berliner Ehepaar feiert seinen Hochzeitstag mit einer Reise nach Leipzig und besucht dort das Museum der Bildenden Künste. Doch was als schöner Ausflug geplant war, endet in einem schockierenden Vorfall für die Frau des Paares. Sie wird Opfer einer Belästigung durch einen Mann namens Jasin Jusef A. Dieser musste sich nun vor dem Amtsgericht Leipzig wegen exhibitionistischer Handlungen verantworten und wurde schuldig gesprochen.
Die Anklage beschuldigte den 24-jährigen Angeklagten, sich am 14. Januar gegen 12.15 Uhr im Lucas-Cranach-Saal des Museums der Frau in den Weg gestellt und dabei sein entblößtes Geschlechtsteil in der Hand gehalten zu haben. Die 61-Jährige war dadurch „angewidert und verängstigt“. Vor Gericht bestätigte die Frau diese Gefühle und erzählte, dass der Angeklagte als Aufsicht im Saal anwesend war, während sie die einzige Besucherin war. Da sie selbst früher als Aufsicht in einem Museum gearbeitet hat, ging sie zunächst davon aus, dass der Angeklagte darauf achtet, dass der Abstand zu den Gemälden eingehalten wird. Doch sie empfand seine Nähe als sehr unangenehm.
Kurz darauf sah die Frau ihn grinsend in etwa einem Meter Entfernung an und bemerkte, dass seine Hose offen war. Sie sah sein entblößtes Geschlechtsteil, wie er es massierte. Völlig entsetzt fragte sie ihn, was er da tut, und forderte ihn auf, die Hose zu schließen. Doch der Angeklagte zeigte sich unbeeindruckt. Sie lief weg, fand ihren Mann und informierte die Kasse über den Vorfall. Anschließend erstattete sie Anzeige, um sicherzustellen, dass der Angeklagte nicht mehr im Museum arbeiten kann und andere Besucherinnen nicht dasselbe erleiden müssen.
Die 61-Jährige beschrieb die Tat als „absolut ekelerregend“ und „enorm beleidigend“. Ihre Würde wurde dadurch verletzt, was sie als inakzeptabel ansieht.
Der Angeklagte, der zu Beginn des Prozesses schweigen wollte, äußerte sich ohne Verteidiger im Verhandlungssaal und fragte die 61-Jährige über einen Dolmetscher, was sie mit der Anzeige erreichen wolle. Er betonte, dass er zwei Jahre im Museum gearbeitet habe und nie irgendwelche Beschwerden von Frauen gehört habe. Die Aussage der Frau bestritt er und wurde beleidigend.
Eine Sicherheitskraft, die anwesend war, sagte aus, dass sie zunächst dachte, es ginge nur um einen offenen Hosenstall. Als sie jedoch mit dem Vorwurf konfrontiert wurde, war sie überrascht und entsetzt. Der Angeklagte habe ihr erzählt, dass er eine Dame angesprochen habe, die zu nah an den Bildern fotografiert habe. Die Sicherheitskraft hielt dies für ein Missverständnis und bedauerte, dass nicht überall Kameras seien.
Die Staatsanwältin hielt den Anklagevorwurf für bewiesen und befand die Frau als glaubwürdige Zeugin. Die Emotionale Belastung der 61-Jährigen spreche für eine wahre Erinnerung. Der Angeklagte wurde wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt. Damit ging das Gericht sogar über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus.
Solche Vorfälle sind nicht hinnehmbar und verletzen die Würde der Opfer. Daher ist es wichtig, dass solche Taten zur Anzeige gebracht und angemessen bestraft werden.