Umwelt und Verkehr

Kommunale Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz tritt in Kraft – Stadt Leipzig

„Mietwagen mit Fahrer“, „Linienverkehr auf Wunsch“ oder „Gebündelte Fahrten verschiedener Personen“ – wie aus dem Treffen des Top-Managements hervorging, ist ein Grundgerüst für den Umgang mit bestehenden und neu definierten Formen des Gelegenheitsverkehrs gegeben.

Grundlage der kommunalen Verordnung ist das vom Bundestag am 16. April 2021 beschlossene Personenbeförderungsgesetz (PBefG), mit dem eine eigene Rechtsgrundlage für neue digitale Mobilitätsangebote geschaffen wurde. Für Leipzig wird dies ab sofort durch zwei neue Verwaltungsrichtlinien des Ordnungsamtes und des Verkehrs- und Tiefbauamtes umgesetzt, die auf der Mobilitätsstrategie 2030, dem Nahverkehrsplan und den Leipziger umwelt- und klimapolitischen Zielen basieren.

„Umweltaspekt steht an erster Stelle“: Elektroautos im Gelegenheitsverkehr

„Der Umweltaspekt steht für mich an erster Stelle, daher ist es mir sehr wichtig, dass die Anforderungen zur Erfüllung der Auflagen für den Gelegenheitsverkehr nicht bis ins Jahr 2030 reichen“, erklärt Leipzigs Oberbürgermeister für Umwelt und Ordnung Heiko Rosenthal. „Die Stadt Leipzig steht für klimaneutrales Handeln und ist dafür verantwortlich, dass ab sofort jedes zweite neu angeschaffte Fahrzeug im Gelegenheitsverkehr die Anforderungen des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen muss. Ab 2025 muss jedes neu angeschaffte Fahrzeug die Kriterien erfüllen.“ .“

Thomas Dieberg, Oberbürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bauen: „Ein weiteres zentrales Ziel ist es, den ÖPNV nicht durch gelegentlichen Verkehr zu schwächen und darauf hinzuwirken, dass er das Mobilitätsangebot insbesondere in den Vororten sinnvoll ausbaut und alle Verkehrsträger besser miteinander verbindet.“ des Verkehrs Die Verwaltungsleitlinien unterstützen somit unmittelbar die Erreichung der Ziele der Mobilitätsstrategie 2030.“

Um den öffentlichen Verkehr zu schützen und einen ruinösen Wettbewerb zwischen den verschiedenen Gelegenheitsverkehren zu verhindern, werden Mindestbeförderungsentgelte festgelegt: Konkret bedeutet dies beispielsweise bei einer Entfernung von 5 Kilometern für Mietwagen mit Fahrer aufgrund des höheren Serviceniveaus , der Mindestpreis von 19 Euro für eine Einzelperson liegt 8 Euro über dem für die erste Person buchenden, 11 Euro gebündelten On-Demand-Verkehr (bisher nur „Clever Shuttle“ in Leipzig) stehen zur Verfügung. Der bestehende Taxitarif bleibt unberührt.

Weitere Informationen

Die behördlichen Richtlinien können im Abschnitt „Erteilung von Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxis, Mietwagen, Bündeltransporten auf Abruf und Bussen“ unter „Rechtliche Grundlagen“ eingesehen werden.

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