Am 18. April wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) gegen die Anbindungspipeline des LNG-Terminals vor Rügen verhandeln. Beide Verbände halten den Bau der fertiggestellten Pipeline ohne umfassende Umweltprüfungen für rechtswidrig und fordern die Aufhebung der Genehmigung. Trotz voller Gasspeicher und einer irreversiblen Schädigung des Ökosystems der Ostsee hat das Gericht den Weiterbau der Pipeline erlaubt. Das Terminal hat bisher keinen regulären Betrieb aufgenommen und trägt daher nicht zur Versorgungssicherheit bei.
Die Klagen der Umweltverbände wurden in den Eilverfahren nur summarisch geprüft, doch das oberste deutsche Verwaltungsgericht muss sich nun ausführlich mit den Argumenten der Kläger auseinandersetzen. Um die wesentlichen Argumente gegen Bau und Betrieb der Pipeline zu erläutern, werden DUH und NABU ein digitales Pressegespräch abhalten. O-Töne und separate Interviews können gerne organisiert werden.
Am Verhandlungstermin am 18. April in Leipzig stehen der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, sowie die stellvertretende Teamleiterin Meeresschutz des NABU, Anne Böhnke-Henrichs, für Fragen und Interviews zur Verfügung.
In Bezug auf die lokale Auswirkungen auf die Insel Rügen und die Menschen vor Ort könnten die Folgen der Pipeline, wie vom Tourismusdirektor der Gemeinde Ostseebad Binz, Kai Gardeja, erläutert, erheblich sein. Eine mögliche Tabelle mit relevanten Informationen könnte beispielsweise die Auswirkungen auf den Tourismus, die Umwelt und die Wirtschaft in der Region darstellen. Historische Fakten über vergangene Umweltschutzmaßnahmen in der Ostsee könnten zusätzlich Aufschluss über frühere Konflikte und Entwicklungen in der Region geben.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. / ots