Auch bei Behördengängen gilt in den Büros Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder keine anderen geeigneten Schutzmaßnahmen ergriffen werden können – wie etwa ausreichende Belüftung oder transparente Spuckschutzwände.
Kontaktdaten über die Corona-Warn-App oder analoges Kontaktformular
Um Kontakte zu erfassen, werden Bürgerinnen und Bürger angehalten, sich möglichst digital über die Corona-Warn-App im jeweiligen Büro in der Verwaltungseinrichtung anzumelden.
Dazu werden in den nächsten Tagen Schilder mit QR-Code vor Ort angebracht. Alternativ ist auch eine Anmeldung bei Ihrem Besuch über ein analoges Kontaktformular möglich.
Die generelle Maskenpflicht in städtischen Liegenschaften ist unabhängig von der Inzidenzentwicklung in Leipzig. Sie dient dem Schutz der Gesundheit von Besuchern und Mitarbeitern und beruht auf einer Vorschrift der geltenden Sächsische Corona-Schutzverordnung Rückkehr.
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