
Am 1. Mai 2025, dem Tag der Arbeit, wird auf die Diskriminierung von LSBTIAQ*-Personen in Sachsen-Anhalt aufmerksam gemacht. Der Landesverband für Schwule, Lesben, Bisexuelle, Trans* und Inter* Sachsen-Anhalt (LSVD) fordert umfassende politische Maßnahmen, eine stärkere Unternehmensverantwortung sowie gesellschaftlichen Zusammenhalt. Laut aktuellen Studien erleben etwa 50 % der trans* Personen in Sachsen-Anhalt Diskriminierung im Berufsleben. Viele queere Beschäftigte verschweigen aus Angst vor Nachteilen ihre Identität, was auf die Breite der Diskriminierung hinweist – diese reicht von subtilen Benachteiligungen bis zu offenen Angriffen.
Andreas Bösener, der Vorsitzende des LSVD Sachsen-Anhalt, betont, dass Vielfalt für eine gerechte Arbeitswelt unverzichtbar ist. In diesem Zusammenhang nennt er mehrere Forderungen: Die Stärkung des gesetzlichen Diskriminierungsschutzes, einschließlich der Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) um trans*, nicht-binäre, inter* und agender Menschen. Zudem sollen Unternehmen verpflichtet werden, interne Beschwerdestellen einzurichten und jährlich über ihre Diversity-Maßnahmen zu berichten.
Politische und gesellschaftliche Forderungen
Die Forderungen des LSVD umfassen auch den Ausbau der betrieblichen Verantwortung durch verpflichtende Diversity- und Antidiskriminierungstrainings sowie die Benennung von Ansprechpersonen für LSBTIAQ*-Belange in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden. Außerdem wird die Förderung queerfreundlicher Unternehmenskulturen angestrebt. Ein weiterer Fokus liegt auf der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Sichtbarkeit, unter anderem durch gezielte Förderprogramme für queere Berufsnetzwerke, insbesondere in ländlichen Regionen.
Zusätzlich wird auf die Bildungsarbeit zur Vielfalt und zur Diskriminierungsprävention hingewiesen, sowie auf die Unterstützung queerer Existenzgründer*innen und Start-ups. Sachsen-Anhalt hat mit dem LSBTIAQ* Landesaktionsplan, der seit 2024 besteht, bereits eine Grundlage für weitere Maßnahmen geschaffen. Bösener hebt abschließend die Notwendigkeit hervor, queere Beschäftigte nicht unsichtbar zu machen oder zu benachteiligen.
Parallel zu diesen Anliegen wird in einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) die Umsetzung von Diversity-Maßnahmen und Diskriminierungsschutz 15 Jahre nach der Einführung des AGG und der Charta der Vielfalt untersucht. Die Studie, verfasst von Dr. Annette Icks, Dr. Teita Bijedić, Dr. Rosemarie Kay und anderen, zeigt, dass das AGG von großen Verwaltungen und Unternehmen positiv bewertet wird. Diese formulieren Strategien zur Vermeidung von Diskriminierung und zur Steigerung der Vielfalt, während kleinere Unternehmen oft Hürden wie bürokratischen Aufwand und Ressourcenmangel sehen.
Die Studie verdeutlicht auch, dass Verwaltungen allgemein besser über das AGG informiert sind als Unternehmen, und viele kleine Unternehmen sind mit dem Gesetz nicht vertraut. Das Implementieren der Arbeitgeberpflichten variiert stark zwischen großen und kleinen Firmen, wobei große Unternehmen das AGG stärker in ihre Unternehmensstrategien integrieren, während kleinere oftmals nur oberflächliche Maßnahmen ergreifen.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass alle befragten Organisationen Diversity-Maßnahmen ergreifen, jedoch oft ohne strategische Planung. Die Handlungsempfehlungen beinhalten eine zielgruppenorientierte Ansprache zur Verbesserung des Wissens über das AGG in kleinen Unternehmen sowie die Entwicklung innerbetrieblicher Beschwerdestellen.