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Gefährlicher Raser zum dritten Mal auf freiem Fuß: Staatsanwaltschaft kämpft erfolglos für Haftstrafe in Altenburg/Gera

Die Bewährung des notorischen Straftäters

Die Bewährung eines notorischen Straftäters und gefährlichen Rasers sorgte für Aufregung, als die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Altenburger Amtsgerichts Berufung einlegte. Phillip Teubert, dessen Name geändert wurde, war bereits zum dritten Mal auf freien Fuß gekommen, was Anlass zur Besorgnis gab.

Die Forderung der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass Phillip Teubert eine härtere Strafe verdient habe und forderte eine Haftstrafe statt der ausgesetzten Bewährung. Sie legte Berufung gegen das Urteil ein, dass Teubert zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von rund 6000 Euro verurteilt wurde.

Die Berufungsverhandlung am Landgericht

Die Berufungsverhandlung fand am Landgericht statt und die Staatsanwaltschaft war entschlossen, ihre Forderung durchzusetzen. Doch das Urteil sorgte für Überraschung und Unmut, als sich das Lächeln auf dem Gesicht des angeklagten Altenburgers zeigte.

Der Ausgang des Verfahrens und die Reaktionen darauf werden in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert.