
Der Bebauungsplan Nr. 45.5, Höfe am Brühl, 2. Änderung, in Leipzig-Mitte steht zur Diskussion. Die zukunftsträchtige Weiterentwicklung des Einkaufscenters „Höfe am Brühl“ erfordert eine Erhöhung der Gesamtverkaufsfläche gemäß den bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des Bebauungsplans läuft und bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ihre Stellungnahme online abzugeben.
Das Plangebiet für die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45.5 liegt in Leipzig Mitte, im Ortsteil Zentrum zwischen Richard-Wagner-Straße, der Straße am Hallischen Tor, Brühl und Richard-Wagner-Platz. Die beabsichtigte Änderung betrifft einen Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 45.5 „Höfe am Brühl“. Ziel der neuen Änderung ist es, die Gesamtverkaufsfläche zu erhöhen und die Verkaufsflächenobergrenzen für einzelne Sortimente anzupassen.
Die Unterlagen zum Vorentwurf des Bebauungsplans sind vom 27. Februar 2024 bis 12. März 2024 zur Einsichtnahme verfügbar. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen im Stadtplanungsamt im Neuen Rathaus, im Zentralen Internetportal des Landes Sachsen und im Stadtbüro einsehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich per Post oder E-Mail an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, oder telefonisch abzugeben.
Die Bekanntmachung des Bebauungsplans Nr. 45.5, Höfe am Brühl, 2. Änderung, ist im Leipziger Amtsblatt veröffentlicht und die Vorlage zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann im elektronischen Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig eingesehen werden. Alle Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich zu informieren und ihre Meinung bis zum 12. März 2024 abzugeben, um aktiv an der Entwicklung ihres Lebensumfelds teilzuhaben.
In der folgenden Tabelle werden die wichtigsten Informationen zum Bebauungsplan Nr. 45.5 zusammengefasst:
Bebauungsplan Nr. | Ort | Zeitraum der Einsichtnahme | Kontakt |
---|---|---|---|
45.5 | Leipzig-Mitte | 27.02.2024 – 12.03.2024 | Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt |
Die Stadt Leipzig lädt die Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich aktiv an der Gestaltung ihres Stadtteils zu beteiligen und ihre Stellungnahmen zur geplanten Änderung des Bebauungsplans abzugeben.
Quelle: www.leipzig.de