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Erzieherin zu lebenslanger Haft verurteilt: Mord an Greta in Viersener Kita schockt Mönchengladbach

Verurteilung zu lebenslanger Haft: Erzieherin wegen Mord an Greta schuldig gesprochen

Mönchengladbach. Das Landgericht Mönchengladbach hat die 25-jährige Erzieherin, die für den Mord an der kleinen Greta in einer Viersener Kita verantwortlich ist, zu lebenslanger Haft verurteilt. Am Freitag wurde das Urteil verkündet, das auch die Feststellung der besonderen Schwere ihrer Schuld beinhaltet. Des Weiteren wurde die Frau wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei weiteren Fällen verurteilt.

Die Tat ereignete sich, als Greta während des Mittagsschlafes war und die Erzieherin den Brustkorb der zweijährigen Greta so stark zusammendrückte, dass sie nicht mehr atmen konnte. Der Vorsitzende Richter Lothar Beckers äußerte, dass die Angeklagte alleine und ungestört Zugriff auf die Kinder hatte. Das Mädchen verstarb zwei Wochen später, einen Tag nach ihrem dritten Geburtstag, im Krankenhaus.

Gretas Mutter äußerte im Prozess, dass sie und ihre Familie nicht mehr lebten, sondern nur noch existierten. Am Tattag im April, aufgrund der Corona-Pandemie, sei Greta nach wochenlanger Abwesenheit erstmalig wieder in den Kindergarten gegangen und habe sich sehr gefreut. Sie sei kerngesund gewesen.

Die Leiterin der betroffenen Kita berichtete, dass die Erzieherin sehr zurückhaltend gewesen sei und nicht ins Team gepasst habe. Ihr Verhalten sei seltsam gewesen, woraufhin beschlossen wurde, ihr zu kündigen. Auch an früheren Arbeitsstellen sei die Frau als emotionslos und ungeeignet beschrieben worden.

Es wurde bekannt, dass die Erzieherin bereits in anderen Kitas Kinder misshandelt hat, indem sie ihre Brustkörbe zusammendrückte und sie dadurch in Lebensgefahr brachte. Trotzdem forderten die Verteidiger einen Freispruch, da es keinen eindeutigen Tatnachweis gebe und die Todesursache nicht eindeutig geklärt sei. Die Erzieherin beteuerte bis zuletzt ihre Unschuld und gab an, keinem Kind je etwas zuleide getan zu haben.

Der Staatsanwalt vermutete, dass die Frau die Kinder absichtlich in Gefahr brachte, um sich selbst als Retterin zu profilieren. In den Fällen, in denen die Kinder Atemnot hatten oder nicht mehr atmeten, hatte die Erzieherin immer selbst den Alarm ausgelöst.

Die vorangegangenen Verdachtsfälle in Einrichtungen in Krefeld, Kempen und Tönisvorst kamen erst nach und nach ans Licht. In allen Fällen war die Angeklagte alleine mit den Kindern, als die Vorfälle eintraten.

Die psychiatrische Gutachterin schloss nicht aus, dass es sich bei den Taten auch um Strafaktionen handeln könnte, wenn die Kinder der Erzieherin nicht gehorchten. Die Frau war bereits 2019 wegen Vortäuschens einer Straftat in ihrem Heimatort Geldern aufgefallen. Eine Ärztin stellte fest, dass die Frau dringend psychologische Hilfe benötige. Das Landesjugendamt war jedoch nicht über den psychischen Zustand der Frau informiert worden.

RND/dpa

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