Im Fall eines bislang nicht aufgeklärten Überfalls auf einen sächsischen Rechtsextremisten ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen eine frühere Angestellte des Universitätsklinikums Magdeburg. Die 53-jährige Frau wird beschuldigt, über ihren dienstlichen Zugang zu einer Behörden-Datenbank die Privatadresse des Opfers abgerufen und an die Gewalttäter weitergeleitet zu haben. Cedric S. wurde 2018 in Wurzen (Landkreis Leipzig) schwer verletzt. Die Verdächtige hat die Einstellung der Ermittlungen beantragt und betont, dass sie nichts von dem Überfall gewusst habe.
Interessant ist, dass bereits eine mutmaßliche Linksextremistin namens Lina E. wegen Beihilfe zu der Tat angeklagt wurde, aber im Fall Cedric S. freigesprochen wurde. Die frühere Klinik-Angestellte war im sachsen-anhaltischen Verfassungsschutzbericht für 2020 als „amtsbekannte Magdeburger Linksextremistin“ aufgeführt. Sie war beruflich für das Eintreiben von Geldforderungen der Uniklinik zuständig und hatte Zugang zu den Daten der Einwohnermeldeämter, um Adressen von Schuldnern zu ermitteln. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Dresden dauern weiterhin an.
Eine Tabelle mit weiteren Informationen zu den Verdächtigen und den Ergebnissen der Ermittlungen könnte eine nützliche Ergänzung sein:
Verdächtige/r | Anklage | Ergebnis |
---|---|---|
Frühere Klinik-Angestellte | Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung | Ermittlungen dauern an |
Lina E. | Beihilfe zu Überfällen auf Rechtsextremisten | Freigesprochen im Fall Cedric S., verurteilt in anderen Fällen |
Es ist wichtig, dass in einem Rechtsstaat wie Deutschland die Unschuldsvermutung gilt, und die Ermittlungen in diesem Fall weiterhin sorgfältig geführt werden, um die Wahrheit zu ermitteln. Historische Fakten zu ähnlichen Fällen von politisch motivierten Gewalttaten könnten helfen, den Kontext dieses aktuellen Falles besser zu verstehen.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung / ots