Entwurf für Beherbergungssteuer ab 1. April 2023 wird Stadtrat vorgelegt

Entwurf für Beherbergungssteuer ab 1. April 2023 wird Stadtrat vorgelegt

Die Stadtverwaltung wird der Ratsversammlung den Entwurf einer Beherbergungssteuersatzung mit Gültigkeit ab 1. April 2023 vorlegen. Eine entsprechende Vorlage wurde in der Sitzung der Verwaltungsspitze behandelt. Vorangegangen war die Unwirksamkeit der Gästetaxe-Satzung durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bautzen.

Die Beherbergungssteuer wird fünf Prozent des für die einzelne Übernachtung geschuldeten Entgelts einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer betragen. Steuerpflichtig sind Personen, die gegen Entgelt in Leipzig übernachten. Davon ausgenommen sind unter anderem Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Elektronische Abwicklung

Bei der Vereinnahmung der Beherbergungssteuer wird, wie zuvor auch schon bei der Gästetaxe, das Augenmerk auf eine vollständige elektronische Abwicklung gelegt. Damit soll für Betreiber/-innen von Beherbergungseinrichtungen der zusätzliche Aufwand für Verwaltung und Dokumentation auf das absolut notwendige Mindestmaß reduziert werden. Dieser Prozess beinhaltet zudem die Meldung und Abführung der Beherbergungssteuer über ein Serviceportal.

Anmeldung erforderlich

Betreiber/-innen von Beherbergungseinrichtungen müssen beachten, dass sie sich, unabhängig davon ob diese privat oder gewerblich betrieben werden, binnen eines Monats bei der Stadt Leipzig mittels des amtlichen Formulars anmelden müssen.

Die Stadt rechnet mit Einnahmen von rund 6,5 Millionen Euro für das Jahr 2023 und, vor dem Hintergrund steigender Übernachtungszahlen, für nachfolgende Jahre in Höhe von etwa 9,5 Millionen Euro.

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