Die Entscheidung über die unbegrenzte Zulassung von Motorbooten auf dem Cospudener See verzögert sich
Die Landesdirektion Sachsen hat bekannt gegeben, dass die Entscheidung über die unbegrenzte Zulassung von Motorbooten auf dem Cospudener See noch aussteht. Die Behörde ist dafür zuständig, die „Feststellung der Fertigstellung“ durchzuführen und teilte mit, dass Prüfungen und Abstimmungen noch im Gange sind. Es wird erwartet, dass das Prüfverfahren im Laufe des Jahres abgeschlossen wird.
Bisher wurden am Cospudener See nur Einzelgenehmigungen für Motorboote erteilt. Eine Allgemeinverfügung soll in Zukunft regeln, welche Boote auf dem beliebten Badesee südlich von Leipzig fahren dürfen. Im Frühling gab es jedoch großen Protest gegen eine generelle Zulassung von Motorbooten. Eine Petition wurde von Tausenden Menschen unterzeichnet und Umweltverbände sowie Kommunen äußerten ihre Ablehnung.
Die Landesdirektion Sachsen erklärt, dass sie gemäß dem sächsischen Wassergesetz von 2013 den Cospudener See für die allgemeine Schifffahrt freigeben muss, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das Gesetz erlaubt grundsätzlich den Betrieb von Fahrgastschiffen und motorbetriebenen Booten auf dem See.
Ob die Landesdirektion Sachsen in Betracht zieht, die Zulassung von Motorbooten auf leisere E-Antriebe zu begrenzen, bleibt offen. Solange das Verwaltungsverfahren läuft, sind dazu keine weiteren Aussagen möglich. Nach Abschluss des Verfahrens für den Cospudener See wird sich die Behörde mit der „Feststellung der Fertigstellung“ für den Störmthaler See und den Markkleeberger See befassen.
Fazit
Die Entscheidung über die unbegrenzte Zulassung von Motorbooten auf dem Cospudener See steht noch aus. Die Landesdirektion Sachsen ist für die endgültige Regelung zuständig und rechnet damit, das Prüfverfahren im Laufe des Jahres abzuschließen. Bisher wurden am See nur Einzelgenehmigungen erteilt, doch in Zukunft soll eine Allgemeinverfügung die Regeln für die Schifffahrt festlegen. Die Proteste gegen eine generelle Zulassung von Motorbooten führten zu einer Petition mit Tausenden von Unterschriften sowie Ablehnung seitens von Umweltverbänden und Kommunen. Gemäß dem sächsischen Wassergesetz aus dem Jahr 2013 ist die Landesdirektion Sachsen verpflichtet, den Cospudener See für die allgemeine Schifffahrt freizugeben. Ob die Zulassung von Motorbooten besondere Einschränkungen, wie leisere E-Antriebe, erhalten wird, bleibt abzuwarten. Die Behörde wird sich nach Abschluss des Verfahrens für den Cospudener See auch mit den anderen Seen der Region beschäftigen.