Energiepreiskrise: Härtefallprogramm stellt 20 Millionen Euro für sächsischen Mittelstand zur Verfügung
Am 12. April 2023 startete das Härtefallprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen, die von der Energiepreiskrise besonders betroffen sind, nachdem die erforderliche Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen wurde.
Für die Bewilligung ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig. Dazu werden seit Ende März auf der Webseite der Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) detaillierte Informationen zum Programm sowie eine Berechnungshilfe bereitgestellt, mit welcher Unternehmen die Höhe der möglichen Unterstützungsleistungen berechnen können. Die SAB wird zudem die Bewilligungsstelle für das KMU-Härtefallprogramm in Sachsen sein.
„Der Mittelstand ist das Rückgrat der sächsischen Wirtschaft, der wichtigste Arbeitgeber und Ausbilder im Freistaat. Das neue Programm unterstützt Härtefälle in der Energiepreiskrise“, sagte Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD). Das Programm unterstützt dabei Härtefälle in der Energiepreiskrise und ist sowohl modular als auch zeitlich gestaffelt.
Härtefallhilfe 2022 und Härtefallhilfe Plus 2022 unterstützen in der Energiekrise
Mit dem Programm Härtefallhilfe 2022 sollen kleine und mittlere Unternehmen, die zwischen Juli und Dezember 2022 von besonders hohen Preissteigerungen betroffen waren, eine pauschale Unterstützungszahlung von einem Zwölftel der Energiekosten bezogen auf 2022 für Gaskunden – wegen der Soforthilfe Gas – oder zwei Zwölfteln bei Strom und sonstigen Energieträgern erhalten. Je nach Entwicklung der Energiepreise sowie Mittelabfluss kann dieses Programmmodul im Jahr 2023 verlängert werden.
Im Modul Härtefallhilfe Plus 2022 kann ergänzend eine deutlich höhere Unterstützungsleistung bereitgestellt werden: 80 Prozent der Mehrkosten für Energie im Leistungszeitraum – gedeckelt auf den steuerlichen Verlust. Dieses Modul ziele auf kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Kostensteigerungen in eine Existenzkrise geraten sind. Außerdem können mittels einer einberufenden Härtefall-Kommission Ausnahmen in Bezug auf die Antragssteller sowie die Leistungsvoraussetzungen und -höhe zugelassen werden.