
In dringenden Fällen, die nicht verschoben werden können, bitten wir Sie, vorab telefonisch einen Termin vor Ort zu vereinbaren.
Für den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) gilt diese Regel nur für allgemeine Beratungsfragen, z. B. B. bei Kontakt oder Sorgerecht, nicht jedoch für Fragen des Kinderschutzes.
Zertifizierungen und Beratung in Wartungsfragen oder Vaterschaftserklärungen finden weiterhin statt, ohne an den Beratungstagen einen Termin zu vereinbaren. Es gibt jedoch eine Zugangskontrolle mit Besucherkontrolle, um die Kontakte so weit wie möglich einzuschränken. Sie werden gebeten, sich vor dem Besuch der Website des Themenbereichs über das Leistungsspektrum und die zu beachtenden Informationen zu informieren:
In den Gebäuden der Stadtverwaltung besteht generell die Verpflichtung, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.